Im Parlament sind sie noch gescheitert, nun greifen die SVP-Nationalrätinnen Yvette Estermann (54) und Andrea Geissbühler (45) zur Initiative, um Abtreibung in der Schweiz zu erschweren – und das gleich zweimal. Am Dienstag hat die Bundeskanzlei zwei Volksanliegen zur Unterschriftensammlung freigegeben: Die erste fordert vor jedem Schwangerschaftsabbruch pflichtmässig einen Tag Bedenkzeit, die zweite will Spätabtreibungen verhindern.
Die SVP-Frauen werden nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch in der eigenen Partei einen schweren Stand haben – zumindest bei der Jungen SVP-Zürich. Deren Präsidentin Camille Lothe (28) kündigt auf Twitter bereits ihren Widerstand gegen eines der zwei Anliegen an – bevor die Unterschriftensammlungen überhaupt richtig angelaufen ist.
Kein Verständnis für Initiativen
Sie verstehe nicht, weshalb «unsere Partei ein Abtreibungsverbot nach der 12. Schwangerschaftswoche bei lebensbedrohlichen Umständen für die Mutter anstreben soll», schreibt Lothe. Sie werde die Initiative bekämpfen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Lothe einen anderen Kurs wählt, als ihn die SVP fährt. In der Diskussion ums Covid-Gesetz etwa stellte sich deutlich gegen gewisse Skeptiker-Theorien – während der Mutterpartei die Abgrenzung schwerfiel.
Zweifache Unterschriftensammlung
Die Initiative «Für den Schutz von ausserhalb des Mutterleibes lebensfähigen Babys» will Spätabtreibungen verhindern. Aktuell sind Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz bis weit nach der 12. Schwangerschaftswoche möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Auch eine geistige oder körperliche Behinderung des Ungeborenen kann ein Grund für einen späten Abbruch sein, da dies manchmal erst spät diagnostiziert wird.
Babys würden zu einem Zeitpunkt abgetrieben werden, in dem sie ausserhalb des Mutterleibes atmen und damit eigenständig leben könnten, kritisieren die Initiantinnen. Sie wollen dies verbieten.
Die zweite Initiative, «Einmal darüber schlafen» will einen Tag Bedenkzeit einführen. Wer eine Abtreibung in Betracht zieht, soll sie somit erst einen Tag nach der ärztlichen Konsultation auch wirklich durchführen lassen dürfen.
Für beide Initiativen endet die Sammelfrist am 21. Juni 2023. (gbl)