Erst das Kind, dann der Rest der Familie? Minderjährige Flüchtlinge stehen immer wieder unter Verdacht, von ihrer Familie nach Europa geschickt worden zu sein, damit diese dann per Familiennachzug nachreisen kann.
Lucia Della Torre (40) von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe wehrt sich gegen diesen Vorwurf. «Unbegleitete Kinder beantragen Asyl, weil sie in erster Linie Schutz suchen und Schutz brauchen», sagt sie. Oft würden Jugendliche nicht allein auf die Flucht geschickt, sondern hätten ihre Angehörigen auf dem Weg nach Europa verloren.
Flüchtlinge sind sich Regeln nicht bewusst
Fest steht: Das Schweizer Asylgesetz ist strikt. Auch wenn ein Jugendlicher vorläufig aufgenommen wird oder sogar Asyl erhält: Seine Eltern und Geschwister kann er in der Regel nicht nachziehen. Viele Flüchtlinge seien sich dieser Regeln nicht bewusst. «Umso grösser ist nach überstandener risikoreicher und gefährlicher Flucht später die Enttäuschung darüber», schreibt das Schweizerische Rote Kreuz in einem aktuellen Bericht zum Thema.
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Möglich ist die Familienzusammenführung einzig, wenn sich die Angehörigen schon in einem EU- oder Efta-Staat aufhalten. Unter gewissen Umständen, aber längst nicht immer, können die Verwandten dann zum Geflüchteten in die Schweiz kommen.
Die Familienangehörigen haben auch die Möglichkeit, selbst ein Asylgesuch zu stellen. Ist das ihrer Kinder angenommen worden, stehen die Chancen nicht schlecht, dass auch sie Asyl erhalten. Afghaninnen und Afghanen werden aufgrund der schwierigen Situation im Heimatland derzeit meist vorläufig aufgenommen.