Gegner wie auch Befürworter der Konzernverantwortungs-Initiative (Kovi) lassen kaum etwas unversucht, damit sie es sind, die am kommenden Abstimmungssonntag jubeln können. Erstere gehen dafür auch bis vor Gericht.
Der Rohstoffkonzern Glencore hat versucht, den Initianten gerichtlich verbieten zu lassen, über angebliche Kinderarbeit in einer Glencore-Mine in Bolivien zu berichten. Am Montag hat er beim Obergericht Zug ein Gesuch um vorsorgliche oder teilweise sogar superprovisorische Massnahmen wegen unlauteren Wettbewerbs und Verletzung der Persönlichkeitsrechte eingereicht – die Abstimmungswerbung soll, forderten sie, per sofort gestoppt werden.
Gericht wägt ab
Das Gericht lehnte den Antrag auf Sofort-Massnahmen nun aber ab. Als Begründung schreibt das Gericht unter anderem sinngemäss, dass es jetzt bereits zu spät sei, um zu verhindern, dass ein breites Publikum von den Vorwürfen erfährt. Zudem würden sich die Initianten spätestens seit Januar dieses Jahres mit schwerwiegenden und «in durchaus polemischer Weise» Vorwürfe gegen Glencore äussern. Für das Gericht ist ein sofortiger Werbestopp deshalb nicht verhältnismässig.
Glencore hatte gefordert, dass die Initianten die aus ihrer Sicht falschen Informationen von ihrer Website löschen und nicht mehr verbreiten dürfen. Zudem sollen sie eine Richtigstellung auf ihrer Homepage veröffentlichen. Das Kovi-Komitee hatte jüngst auch einen Spendenaufruf an Haushalte verschickt, in denen Glencore wegen der Mine in Bolivien an den Pranger gestellt wird.
Mit dem Vorwurf der Kinderarbeit seien die Initianten zu weit gegangen, sagt eine Glencore-Sprecherin zur «Luzerner Zeitung». Zum Schutz der Mitarbeitenden und des Rufs der Firma habe man handeln müssen. Nebst der Klage hat das Unternehmen auch ganzseitige Inserate in Zeitungen geschalten, in denen die Firma den Initianten vorwirft, Falschinformationen zu verbreiten.
Auch Jungfreisinnige klagten
Auch andere Gegner der Konzernverantwortungs-Initiative haben versucht, auf dem Gerichtsweg Abstimmungswerbung des Ja-Lagers zu verbieten. In mehreren Kantonen haben Jungfreisinnige Stimmrechtsbeschwerden gegen das Engagement der Kirchen gegen die Initiative eingereicht. Auch sie sind allerdings abgeblitzt. Das Bundesgericht hat die Forderung abgelehnt, die Abstimmungswerbung per sofort zu stoppen.
Es entbehre nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet diejenigen nun vor Gericht ziehen, die vor einer Klagewelle in der Schweiz warnen, schreiben die Kovi-Initianten in einer Mitteilung. Sie verweisen zudem auf eine Last-Minute-Kampagne des Verbands Swissholdings, dem auch Glencore angehört. Der Slogan, mit dem für ein Nein geworben wird: «Anwälte machen die Welt nicht besser.» (lha)