Kirchen dürfen Werbung machen
Kovi-Gegner blitzen vor Bundesgericht ab

Die Jungfreisinnigen wollten die Abstimmungswerbung der Kirchen für die Konzernverantwortungs-Initiative per Gerichtsentscheid stoppen. Damit sind sie gescheitert.
Publiziert: 24.11.2020 um 17:05 Uhr
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Aktualisiert: 29.11.2020 um 22:04 Uhr
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Jungfreisinnigen-Präsident Matthias Müller ist das kirchliche Engagement für die Konzernverantwortungs-Initiative ein Dorn im Auge. Die Jungpartei hat deshalb Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.
Foto: Keystone

Die Kirchen in der Schweiz verkünden derzeit nicht nur Gottes Wort, sondern auch eine politische Parole. «Konzernverantwortungs-Initiative Ja», steht auf Bannern, die von zahlreichen Kirchtürmen hängen. Und das bleibt bis am Sonntag, wenn über die Initiative abgestimmt wird, auch so. Das Bundesgericht hat ein Gesuch abgelehnt, das den Kirchen die Abstimmungswerbung per sofort verbieten wollte.

Absender des Gesuchs waren die Jungfreisinnigen. In verschiedenen Kantonen hatten sie Stimmrechtsbeschwerde gegen die Kirchen-Kampagne eingereicht. Die Kantone reichten die Beschwerden ans Bundesgericht weiter.

Inhaltlicher Entscheid steht noch aus

In den Beschwerden stellen sich die Jungfreisinnigen auf den Standpunkt, dass es den Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften nicht erlaubt ist, politisch Stellung zu beziehen. Zudem forderten sie als Sofortmassnahme, dass die Kirchen die Banner abhängen und auch alle andere Form von Abstimmungswerbung unterlassen.

Mit dieser Forderung sind sie nun abgeblitzt. In diesem späten Stadium des Abstimmungskampfs rechtfertige sich ein Eingreifen mit diesen Massnahmen nicht, findet das Bundesgericht.

Zur grundsätzlichen Frage, ob Kirchen politisch neutral sein müssen oder nicht, wird das höchste Gericht in Lausanne indes erst noch entscheiden. Sollte die Beschwerde wider Erwarten angenommen werden, wäre theoretisch auch eine Annullierung der Abstimmung möglich. Allerdings liegt die Hürde dafür so hoch, dass das in diesem Fall ausgeschlossen sein dürfte. (lha)

Darum geht es bei der Konzernverantwortungs-Initiative

Am 29. November stimmt die Schweiz über die Konzernverantwortungs-Initiative ab. Sie will, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz dafür haften, wenn sie, ihre Tochterfirmen oder andere kontrollierte Unternehmen im Ausland gegen Menschenrechte oder Umweltstandards verstossen. Im Rahmen einer Sorgfaltsprüfung müssen Unternehmen künftig mögliche Risiken erkennen und geeignete Massnahmen dagegen ergreifen. Diese Sorgfaltspflicht gilt für alle Unternehmen in der Lieferkette.

Dagegen sind Bundesrat und Parlament. Sie argumentieren, dass ein Ja ein Alleingang der Schweiz wäre, der vor allem dem Wirtschaftsstandort schaden würde. Dem Nein-Lager gehören CVP, FDP und SVP an, dazu kommen die Wirtschaftsverbände, allen voran der Dachverband Economiesuisse. Sie befürchten eine Schwächung der Schweizer Unternehmen, den Rückzug von KMU aus Entwicklungsländern, zu viel Bürokratie und erpresserische Klagen.

Dafür sind neben den über hundert Nichtregierungsorganisationen, welche die Initiative ergriffen haben, SP, Grüne, GLP, EVP und BDP. Dazu kommt ein bürgerliches Komitee mit Vertretern von CVP und FDP.

BLICK beantwortet hier die wichtigsten Fragen zur Initiative.

Am 29. November stimmt die Schweiz über die Konzernverantwortungs-Initiative ab. Sie will, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz dafür haften, wenn sie, ihre Tochterfirmen oder andere kontrollierte Unternehmen im Ausland gegen Menschenrechte oder Umweltstandards verstossen. Im Rahmen einer Sorgfaltsprüfung müssen Unternehmen künftig mögliche Risiken erkennen und geeignete Massnahmen dagegen ergreifen. Diese Sorgfaltspflicht gilt für alle Unternehmen in der Lieferkette.

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