Streit im Parlament
Wie viele Corona-Impfdosen soll die Schweiz kaufen?

Nach je drei Beratungsrunden sind sich National- und Ständerat nicht einig darüber geworden, wie hoch der Verpflichtungskredit für die Beschaffung von Impfstoffen im Jahr 2023 sein soll. Der Nationalrat möchte die heutige Impfstrategie fortführen, der Ständerat nicht.
Publiziert: 15.06.2022 um 10:13 Uhr
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Bundesrat Alain Berset und der Nationalrat möchten der Schweiz für das kommende Jahr je sieben Millionen zusätzliche Impfdosen der Hersteller Moderna und Pfizer/Biontech sichern - sowie Optionen auf weitere je sieben Millionen.
Foto: keystone-sda.ch

Die kleine Kammer beschloss am Mittwoch mit 29 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung, den Verpflichtungskredit von 780 auf 560 Millionen Franken zu kürzen und hielt damit an ihrem Entscheid von Anfang Woche fest. Der Nationalrat hatte am Dienstag mit 109 zu 80 Stimmen den ursprünglich vom Bundesrat beantragten Betrag genehmigt.

Nun ist die Einigungskonferenz am Zug. Der Ständerat sitzt am längeren Hebel. Gemäss den geltenden Spielregeln setzt sich am Schluss einer Budgetdebatte immer die für den Bund günstigere Variante durch, falls einer der Räte den Vorschlag der Einigungskonferenz ablehnt.

Die Höhe des Verpflichtungskredits entscheidet darüber, wie viele Impfdosen der Bund für 2023 beschaffen kann. Bundesrat und Nationalrat möchten der Schweiz für das kommende Jahr je sieben Millionen zusätzliche Impfdosen der Hersteller Moderna und Pfizer/Biontech sichern - sowie Optionen auf weitere je sieben Millionen. Damit könnte im kommenden Jahr bis zu 28 Millionen Dosen gekauft werden.



Für den Ständerat sind das zu viele Impfdosen. Er möchte zunächst je 3,5 Millionen zusätzliche Impfdosen beschaffen. Es gehe darum, von einer Vollkaskostrategie wegzukommen, lautet der Tenor in der Kantonskammer.

Ob der Bundesrat auch die geringere Menge von sieben Millionen Impfdosen erhalten würde, ist unklar. Laut Finanzminister Ueli Maurer würden die Impfstoffverträge mit den beiden Herstellern im Falle einer Kürzung vollständig hinfällig. Es müssten in diesem Fall neue Verträge ausgehandelt werden. Der Bund könne keine Garantien geben, dass die Vorgaben des Parlamentes dann eingehalten werden könnten. (SDA)

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