Strafverfolgung im Bereich Terrorismus
Jetzt will der Bund die Kantone entmachten

Grundsätzlich sind die Kantone für die Strafverfolgung zuständig. Doch nun will der Bund prüfen, ob terroristische Delikte in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallen sollen.
Publiziert: 11.10.2023 um 13:00 Uhr
|
Aktualisiert: 11.10.2023 um 13:06 Uhr
Ein Kämpfer der Hamas. Verbrechen der Terrororganisation, die in der Schweiz vor Gericht landen, könnten bald von der Bundesanwaltschaft übernommen werden.
Foto: imago stock&people

Der Bundesrat will prüfen, ob für die Strafverfolgung im Bereich Terrorismus die Bundesanwaltschaft zuständig werden soll. Das schreibt er in einem vom Parlament bestellten Bericht zur Kompetenzaufteilung zwischen Kantonen und Bund bei der Strafverfolgung, den er am Mittwoch gutgeheissen hat.

Heute sind grundsätzlich die Kantone für die Strafverfolgung zuständig. Um bei komplexen, internationalen Fällen Spezialwissen an einem Ort zusammenzuführen, erhielt der Bund 2002 mit der Effizienzvorlage mehr Kompetenzen. Die Aufteilung zwischen Bund und Kantonen habe sich grundsätzlich bewährt, schreibt der Bundesrat.

Mehr Effizienz im Kampf gegen terroristische Straftaten

Punktuelle Anpassungen zugunsten von mehr Effizienz will er aber dennoch, gerade bei der Verfolgung von terroristischen Straftaten. Er will vertieft prüfen, ob alle diese Delikte künftig zwingend in die Kompetenz der Bundesanwaltschaft fallen sollen.

Terroristische Straftaten liessen sich in der Regel nicht auf ein Gebiet beschränken, weder hinsichtlich der Täter noch der Opfer, schreibt er dazu. Auch die politische Dimension des Terrorismus spreche für eine Zuständigkeit des Bundes.

Umgekehrt fasst der Bundesrat eine Entlastung der Bundesanwaltschaft ins Auge. Straftaten in deren Kompetenz, die für den Staatsschutz wenig Bedeutung haben, will er den Kantonen übergeben. Als Beispiel nennt er Delikte an Zugbegleitern und Zugbegleiterinnen.

Cyberkriminalität ebenfalls betroffen

Ähnliche Fragen wie beim Terrorismus stellen sich dem Bundesrat bei der Cyberkriminalität - rasches Handeln sei nötig, weil sonst Beweismittel verloren gehen könnten. Und auch bei diesen Straftaten sind territoriale Abgrenzungen oft schwierig.

Der Bundesrat will deshalb Regeln einführen, die Verfahren zum Entscheid über die Zuständigkeit beschleunigen. Ebenso könnte die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz Empfehlungen dafür ausarbeiten.

Ein eigens geschaffenes Gremium, das verbindlich anordnen könnte, wer für einen konkreten Fall zuständig ist, lehnt der Bundesrat ab. Die Schwierigkeiten bei der Schaffung eines solchen Gremiums dürften den zu erwartenden Nutzen deutlich übersteigen, schreibt er dazu. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?