Justizminister Beat Jans sieht die Schweiz durch mögliche neue bilaterale Verträge mit der EU in ihrer Souveränität und Handlungsfähigkeit gestärkt. In einer vernetzten Welt stärke man die eigene Souveränität durch die Regelung der Beziehungen mit wichtigen Partnern, schrieb er in einem Zeitungskommentar.
Verbindliche Regeln, auf die man sich geeinigt habe und auf die man sich in ausserordentlichen Situationen verlassen könne, seien wichtig, schrieb der SP-Bundesrat in einem Gastkommentar in der «Neuen Zürcher Zeitung».
Rechtssicherheit schaffen
Bei zwei ungleich grossen Partnern seien die Regeln für den kleineren fast existenziell. Denn der grosse Partner könne seine Interessen «auch mit Macht durchsetzen», meinte Jans. Die Schweiz kenne die Auswirkungen eines solchen «Powerplays» aus eigener Erfahrung: Die Massnahmen der EU gegen die Schweizer Börse, den Schweizer Medizinaltechnik-Standort und die Schweizer Forschung seien in schlechter Erinnerung.
Die Schweiz habe das nicht verhindern können, weil sich die beiden Seiten bis dato nicht auf ein neues Vertragspaket und damit ein verbindliches Regelwerk geeinigt hätten, schrieb Jans weiter. «Mit einer Einigung stärken wir also unsere Souveränität und definieren klare Regeln, die uns schützen.» Mit den «Bilateralen III» würde Rechtssicherheit geschaffen – für Schweizer Wissenschaftler wie auch für KMU, die mit europäischen Partnern wirtschaften wollten.
«Schlicht falsch»
Der Behauptung, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) künftig bei Streitfragen das letzte Wort haben würde, trat Jans entgegen: Diese sei «schlicht falsch», so der Bundesrat. Der EuGH lege das europäische Recht aus, wie das Bundesgericht das Schweizer Recht auslege. Über Streitigkeiten würde weder das eine noch das andere Gericht entscheiden, sondern ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht.
Auch die Behauptung, eine dynamische Rechtsübernahme untergrabe die Souveränität, wies Jans in dem Gastkommentar zurück. Denn dynamisch heisse nicht automatisch, so der Justizminister. Die dynamische Rechtsübernahme käme nur bei neuen EU-Regeln zur Anwendung, die den Zugang zum EU-Binnenmarkt betreffen. Es sei die Schweiz, die diesen Zugang wolle. Man könnte zudem immer noch Nein sagen, zum Preis von verhältnismässigen Ausgleichsmassnahmen.