Rechtsanalyse des Bundes zeigt
EU-Verträge brauchen kein Ständemehr

Das Ergebnis der EU-Verhandlungen kann gemäss geltender Verfassung wohl nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Justiz in einer rechtlichen Analyse, die der Bundesrat am Mittwoch zur Kenntnis genommen hat.
Publiziert: 26.06.2024 um 17:27 Uhr
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Aktualisiert: 26.06.2024 um 17:45 Uhr
Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU kann laut eines vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Gutachtens wohl nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das zwanzigseitige Gutachten, das am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorlag, kommt zum Schluss, dass wohl keine verfassungsrechtliche Grundlage besteht, das EU-Verhandlungsergebnis ausnahmsweise dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum in nicht ausdrücklichen Fällen (sui generis) zu unterstellen.

Damit dürften – je nach Ergebnis der Verhandlungen – die Abkommen gemäss der Analyse nur dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Somit würde das Volksmehr genügen, das Ständemehr wäre nicht erforderlich. Die Hürde für die EU-Vorlage bei einer Abstimmung wäre also tiefer.

Beim Gutachten handelt es sich um eine juristische und nicht um eine politische Einschätzung. Der Bundesrat will erst bei der Botschaft zum Verhandlungspaket entscheiden, welchen Antrag er der Bundesversammlung stellen wird. Die SVP, welche die Verhandlungen mit der EU grundsätzlich ablehnt, machte früher klar, dass sie eine Abstimmung mit Ständemehr für notwendig hält.

Durchzogene Zwischenbilanz

Die zuständigen Parlamentskommissionen haben bisher betont, dass es am Bundesrat sei, die Frage des obligatorischen Referendums beziehungsweise des Ständemehrs zu klären. Die SVP, welche die Verhandlungen mit der EU grundsätzlich ablehnt, machte früher klar, dass sie eine Abstimmung mit Ständemehr für notwendig hält.

Zu den laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über die künftigen Beziehungen zog der Bundesrat am Mittwoch eine durchzogene Zwischenbilanz. In einigen Bereichen seien konkrete Fortschritte erzielt worden, schrieb er in einer Mitteilung. In anderen Bereichen, etwa bei der Zuwanderung und beim Lohnschutz, stimmten die Positionen "noch zu wenig" überein. Hier müssten sich die Positionen der Delegationen noch weiter annähern.

Seit der Aufnahme der Verhandlungen mit der EU-Kommission Mitte März dieses Jahres fanden mehr als siebzig Sitzungen statt. An denen waren über zwanzig Bundesämter sowie die Konferenz der Kantonsregierungen beteiligt. Die Parteien diskutierten an etwa einem Dutzend themenspezifischer sogenannter "Verhandlungstische".

Zu den Verhandlungen mit der EU laufen im Inland parallel Gespräche zu Schlüsselthemen mit den Interessengruppen. Der Bundesrat äusserte sich «zufrieden» mit der Zusammenarbeit und dem Fortschritt dieser Arbeiten. Der Bundesrat will im Herbst erneut eine Standortbestimmung vornehmen. Die EU und die Schweiz wollen die Verhandlungen bis Ende Jahr abschliessen.


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