Ständeräte schützen SVP-Nationalrat
Bundesanwaltschaft darf nicht gegen Köppel ermitteln!

Die Ständeräte stellen sich quer gegen eine Strafuntersuchung gegen SVP-Nationalrat Roger Köppel. Die Bundesanwaltschaft darf nicht wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung ermitteln. Anders hat man im Fall von SP-Nationalrat Fabian Molina entschieden.
Publiziert: 30.06.2022 um 14:49 Uhr
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Aktualisiert: 22.08.2022 um 15:18 Uhr
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Das Ausplaudern von vertraulichen Informationen hat für Köppel keine rechtlichen Konsequenzen – eventuell wird gegen ihn aber eine Disziplinarmassnahme verhängt.
Foto: KEYSTONE/Peter Klaunzer

SVP-Nationalrat Roger Köppel (57) ist noch einmal davongekommen. Die Rechtskommission des Ständerats will die Immunität des Zürcher Politikers nicht aufheben. Die Bundesanwaltschaft bekommt damit kein grünes Licht, um gegen ihn zu ermitteln.

Die Immunitätskommission des Nationalrats hatte sich hingegen im Mai für die Aufhebung der Immunität ausgesprochen. Weil man nicht gleicher Meinung ist, geht die Sache nun noch einmal an die Nationalrats-Kommission zurück. Doch dass gegen Köppel ermittelt werden kann, ist mit dem sehr deutlichen Entscheid des Ständerats – er fiel mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen – sehr unwahrscheinlich geworden. Halten beide Kommissionen an ihrer Positition fest, ist die Sache erledigt.

Disziplinarstrafe soll geprüft werden

Der «Weltwoche»-Verleger wird verdächtigt, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben, als er vor drei Monaten in einem Videokanal seines Magazins aus vertraulichen Kommissionsunterlagen vorlas. Die Kommission selbst hatte deswegen Strafanzeige gegen Köppel eingereicht.

Statt den Ermittlern des Bundes die Beurteilung zu überlassen, ob das Verhalten des SVP-Nationalrats strafbar war oder nicht, haben die Ständeräte jetzt schon selbst ein Urteil gefällt. Man sei zum Schluss gekommen, «dass der vorliegende Fall in erster Linie die Einhaltung der parlamentsinternen Regeln und Gepflogenheiten betrifft», so die Begründung der Ständerats-Kommission. Es ergebe keinen Sinn, wenn sich die Bundesanwaltschaft mit dem mutmasslichen Verstoss des Kommissionsgeheimnisses beschäftigen müsse.

Die Ständeräte schlagen der Schwesterkommission des Nationalrats stattdessen vor, dass sie dem Büro des Nationalrats beantragen soll, eine Disziplinarmassnahme gegen Köppel zu prüfen.

Gegen Molina darf ermittelt werden

Gleicher Meinung wie die Schwesterkommission des Nationalrats sind die Ständerätinnen und Ständeräte hingegen im Fall von SP-Nationalrat Fabian Molina (SP). Auch für ihn lag ein Gesuch um Aufhebung der Immunität auf dem Tisch, und zwar von der Zürcher Staatsanwaltschaft. Sie will gegen ihn ermitteln, weil er im Februar an einer unbewilligten Demo teilgenommen hatte – und davon ein Foto gepostet hatte. DieBehörden werfen dem Nationalrat Landfriedensbruch, Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration und Verstoss gegen das Vermummungsverbot vor.

Beide Kommissionen sind der Meinung, dass kein Zusammenhang zwischen dem Vorwurf und Molinas Amt bestehe, weshalb sie nicht auf den Antrag auf Immunitäts-Aufhebung eintraten. Wobei der Entscheid der Ständerats-Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung relativ knapp fiel. Dies bedeutet, dass gegen Molina ermittelt werden kann. Dem SP-Nationalrat droht eine Busse. (lha)

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