Schweizer Krankenkassen sollen auch künftig Prämiengelder für Werbung einsetzen können. Das will die zuständige Ständeratskommission. Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, findet die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats, Werbung sei auch in einem System des regulierten Wettbewerbs notwendig und biete einen Mehrwert. Die Kommission hebt auch hervor, dass die Werbekosten nur etwa 0,2 Prozent der Prämien betragen würden.
Mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Ständeratskommission den Entscheid der Schwesterkommission des Nationalrats abgelehnt, einer parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie stammt vom früheren Nationalrat und heutigen Ständerat Baptiste Hurni (SP/NE), der den Einsatz von Prämiengeldern für Krankenkassen-Werbung verhindern will.
Zurück an Nationalratskommission
Nach dem Entscheid der Ständeratskommission geht der Vorstoss nun zurück an die zuständige Nationalratskommission. Letztere gab diesem im Februar hauchdünn Folge. Der Entscheid fiel mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Barbara Gysi (SP/SG).
Die Mehrheit der Nationalratskommission verwies im Februar darauf, dass die Grundversicherung obligatorisch sei und die Werbung weder der Prävention noch der Gesundheitsförderung diene und somit keinen Mehrwert bringe. Deshalb sollten die entsprechenden Ausgaben nicht mit Prämien finanziert werden. Die heutige Praxis sei angesichts der kontinuierlich steigenden Prämien «nicht mehr hinnehmbar».
Heute darf auch Werbung für die obligatorische Krankenversicherung von den Versicherern als Verwaltungsaufwand verbucht werden und wird demzufolge über die Prämien der Versicherten finanziert. Im Jahr 2022 beliefen sich diese Werbekosten auf knapp 73 Millionen Franken, wie die Nationalratskommission Anfang Jahr schrieb.