Auf den Newsportalen stellte die Nachricht kurzzeitig alle Corona-Fallzahlen in den Schatten: Am Freitag enthüllte die «Schweiz am Wochenende», dass alt Bundesrat Christoph Blocher (79) Anspruch auf die Bundesratsrente erhebt – jene Pension, die Regierungsmitgliedern nach vier Amtsjahren zusteht und die es ihnen erlauben soll, den bisherigen Lebensstandard beizubehalten.
Unternehmer Blocher – dessen Familie mit ihrem Milliardenvermögen zu den reichsten der Schweiz gehört – verlangte rückwirkend die Auszahlung der Gelder, die er bisher nicht bezogen hatte: total rund 2,7 Millionen Franken.
Das sorgt sogar in seiner eigenen Partei für Stirnrunzeln, wie ein Mitglied hinter vorgehaltener Hand sagt: «Die Parteibasis hat für diese Forderung absolut kein Verständnis.» Schliesslich hatte Blocher bislang bei jeder Gelegenheit betont, dass er – anders als die anderen alt Bundesräte – kein Geld aus Steuermitteln erhalte. Mit seiner Forderung befinde sich Blocher auch im Widerspruch zu den Werten, für welche die SVP stehe: keine Leistungen vom Staat zu beziehen, sofern dies nicht unbedingt nötig sei. «Das führt zu einem Imageschaden», meint das Parteimitglied.
Beweggründe von Blocher unbekannt
Auch SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann (44, ZH) zeigt sich «erstaunt» darüber, dass Blocher seine Rente ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt nachträglich verlange. «Gerade jetzt, wo der Staat so viel Geld ausgibt und für uns in 90 Tagen wichtige Abstimmungen anstehen», sagt Steinemann in Anspielung auf die Corona-Schulden und die Begrenzungs-Initiative, die am 27. September an die Urne kommt. Die Nationalrätin fügt jedoch an: «Fairerweise muss ich sagen: Ich kenne die Beweggründe von Herrn Blocher nicht.»
Die liegen immer noch im Dunkeln. Obwohl Medienberichte darauf schliessen lassen, dass es dem alt Bundesrat trotz seines immensen Vermögens an flüssigen Mitteln fehlt, um seine jährlichen Vermögenssteuern zu zahlen.
Bleibt die Frage, wie es möglich ist, dass ein alt Bundesrat ungeachtet der Millionen auf seinem Konto überhaupt Anspruch auf Staatsgelder hat. Der Grund liegt in der Formulierung der entsprechenden Vorschrift: Sie legt zwar fest, dass die Bundesratsrente bei einem Einkommen oberhalb eines gewissen Schwellenwerts gekürzt wird. Doch bezieht sich die Regelung alleine auf das «Erwerbs- oder Ersatzeinkommen». In anderen Worten: Wer Vermögensmilliardär ist und von seinen Dividenden lebt, fällt nicht darunter.