Sparmassnahmen in der Landwirtschaft
Bund will Bauern das Geld kürzen

Der Bund hat Schulden und setzt nun bei den Bauern an, um Geld einzusparen.
Publiziert: 11.10.2023 um 12:19 Uhr
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Aktualisiert: 13.10.2023 um 11:50 Uhr
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Die Bauern müssen den Gürtel enger schnallen.
Foto: Keystone

Der Bundesrat möchte wegen der angespannten Finanzlage in den Jahren 2026 bis 2029 weniger Geld für die Landwirtschaft ausgeben. Er stellt einen Zahlungsrahmen von 13,67 Milliarden Franken zur Diskussion. Das wären 2,5 Prozent weniger als in den Jahren 2022 bis 2025.

Eine nächste Reform der Landwirtschaftspolitik ist in der Pipeline. Bei den Beratungen zur Agrarpolitik ab 2022 beauftragte das Parlament den Bundesrat, eine Reformvorlage ab 2030 vorzulegen. Die Agrarpolitik 2022 verabschiedet das Parlament ohne zusätzliche Klimaziele. Um auch ohne Gesetzesänderungen Anpassungen am Zahlungsrahmen vornehmen zu können, will der Bundesrat seinen Spielraum auf Verordnungsstufe nutzen, wie er am Mittwoch schrieb.

Er will die Landwirtschaft an die Folgen des Klimawandels anpassen und dafür ab 2026 110 Millionen Franken sozusagen umlagern. Zusätzliche 86 Millionen Franken will er für Strukturverbesserungen einsetzen und 24 Millionen Franken für die Züchtung von gegen Krankheiten resistenten Sorten und nachhaltigen Pflanzenschutz. Das heisst: Für die Bauern gibt es in anderen Bereichen weniger Geld.

Bund geht Direktzahlungen an

Die nötigen Mittel will er mit einerseits 92 Millionen Franken aus dem Zahlungsrahmen Direktzahlungen sowie 18 Millionen Franken aus dem Zahlungsrahmen für Produktion und Absatz zur Verfügung stellen. Der Bundesrat hat die Vorschläge bis zum 24. Januar 2024 in eine Vernehmlassung gegeben.

Der etwas kleinere Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft kommt nicht unerwartet. Angesichts der Finanzlage entschied der Bundesrat Anfang Jahr, das Aufgabenwachstum in verschiedenen Bereichen zu drosseln. Unter anderem will er schwach gebundene Ausgaben, darunter für die Landwirtschaft, ab 2025 um zwei Prozent kürzen.

Zahlungsrahmen sind vom Parlament für mehrere Jahre festgesetzte Höchstbeträge von Voranschlagskrediten für bestimmte Ausgaben. Die definitiven Kredite müssen jeweils im Budget beantragt und von den Räten beschlossen werden. (SDA)

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