SP-Nationalrätin reicht Vorstoss für neues Verbot ein
Hetze gegen Frauen soll strafbar werden

Aufrufe zu Gewalt gegen Homosexuelle hat das Parlament eben erst unter Strafe gestellt. Nun soll das Gesetz auch für Angriffe auf Frauen gelten.
Publiziert: 12.12.2021 um 18:09 Uhr
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Dieses Plakat zeigten Fans des FC Schaffhausen bei einem Spiel gegen den FC Winterthur.
Foto: Screenshot facebook
Camilla Alabor

Statt eines Fussballspiels stand auf einmal das Nebengeschehen im Mittelpunkt: Bei einer Partie des FC Winterthur gegen den FC Schaffhausen rollten Schaffhauser Fans 2019 ein Banner aus, auf dem zu lesen stand: «Winti Fraue figgä und verhaue».

Die Aktion löste Wut und Entrüstung aus. Sarah Akanji (28), Fussballerin beim FC Winterthur, schrieb auf Twitter: Fans des FC Schaffhausen «rufen … öffentlich zu Gewalt gegen Frauen auf! Sexismus hat weder im Stadion noch sonst wo auf der Welt Platz!».

Aufruf zu Gewalt soll strafbar werden

Auch die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP, 58) schaltete sich ein. Das Plakat sei «ein klarer Aufruf zu Gewalt gegen Frauen», schrieb die Winterthurerin und forderte den FC Schaffhausen auf, solche Aktionen in Zukunft zu verhindern. Für SP-Nationalrätin Min Li Marti (47) zeigt der Vorfall beispielhaft, «dass Hetze und Aufrufe zu Gewalt an Frauen in unserer Gesellschaft noch immer eine Realität sind – und von manchen als Kavaliersdelikt betrachtet werden.» Die Politikerin will deshalb nächste Woche einen Vorstoss einreichen, um die Anti-Rassismus-Strafnorm zu erweitern. Wer öffentlich Gewalt oder Hass gegen Frauen – oder Männer – schürt, macht sich demnach strafbar.

Die Anti-Rassismus-Strafnorm war zuletzt vor drei Jahren angepasst worden, um Hetze gegen Homosexuelle unter Strafe zu stellen. Im Parlament dürfte die erneute Erweiterung des Gesetzesartikels für Diskussionen sorgen, doch die Chancen, dass der Vorstoss eine Mehrheit findet, stehen nicht schlecht: Politikerinnen von FDP, Mitte, EVP, GLP und Grünen unterstützen den Vorstoss.

Weiterer Vorstoss im Bezug auf Vergewaltigungen

Passend zum 50-Jahr-Jubiläum des Frauenstimmrechts will auch SP-Nationalrätin Tamara Funiciello (31) kommende Woche einen Vorstoss einreichen, um die Situation von Frauen gesetzlich zu verbessern. Ausgangspunkt ist ein Vergewaltigungsfall in Reinach BL, der sich vor vier Jahren ereignete. Damals lernten sich ein Mann und eine Frau im Ausgang kennen. Sie übernachtete bei ihm, die beiden hatten einvernehmlichen Sex. Dann aber schickte der Mann einen Kollegen in sein Zimmer, der die Frau vergewaltigte. Der Fall kam bis vor Bundesgericht: Während der Vergewaltiger eine Strafe erhielt, wurde der andere freigesprochen.

Mit ihrem Vorstoss will Funiciello verhindern, dass sich ein solcher Fall wiederholt. Wer eine Vergewaltigung mitbekommt und nichts unternimmt, «obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte», macht sich künftig ebenfalls strafbar.

Breite Unterstützung

«Wir wollen doch nicht in einer Gesellschaft leben, in der es okay ist, einer Vergewaltigung zuzuschauen und nichts dagegen zu unternehmen», sagt Funiciello.

Politiker der SVP, FDP, Mitte und GLP sehen das offenbar wie ihre SP-Kollegin: Sie haben den Vorstoss mit unterschrieben. Die Chancen, dass das Gesetz angepasst wird, sind damit intakt.

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