Das Rahmenabkommen ist tot und begraben. Ende Mai hat der Bundesrat Verhandlungen mit der EU über eine dynamische Rechtsübernahme den Todesstoss versetzt. Plan B, wenn man das so nennen kann, ist laut Justizministerin Karin Keller-Sutter (57) nun, das Schweizer Recht zu analysieren und zu prüfen, wo man der EU mit eigenen Anpassungen entgegenkommen könnte – um so die bilateralen Beziehungen zu stärken.
Die Debatten sind hitzig, nächste Woche widmet sich das Parlament dem Thema. «Bei der Annäherung an EU-Recht wird viel über mögliche Nachteile, aber fast nie über die Vorteile diskutiert», kritisiert nun SP-Nationalrätin Min Li Marti (47, ZH). Ihr schwebt schon vor, wo die Schweiz nachbessern könnte: bei der Gleichstellung.
Selbständig Erwerbende besser geschützt
So weit entfernt ist das Schweizer Gleichstellungsgesetz von den EU-Regelungen zwar nicht. Kein Wunder, denn nach dem Nein zum EWR übernahm die Schweiz die einen grossen Teil davon von den europäischen Nachbarn. Trotzdem bleiben heute einige Bereiche, in denen die EU weiter geht. Das zeigt ein vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Frau und Mann in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.
So sind selbständig erwerbende Frauen bei Mutterschaft in der EU-Rechtssprechung besser vor Diskriminierung geschützt. Unterschiede gibt es auch, wenn bei Anstellungen jemand wegen seines Geschlechts nicht berücksichtigt wurde: In der EU ist das als Frau – oder natürlich als Mann – einfacher zu beweisen.
«Gesetz griffiger machen»
Mehr Schutz gibts in der EU auch für Personen, die sich innerhalb des Betriebes für die Gleichstellung engagieren. In der EU geniessen sie einen höheren Kündigungsschutz – ähnlich wie jemand, der sich in einer Personalkommission engagiert und etwa bei Stellenabbau mit den Arbeitgebern verhandelt. «Es wäre nur logisch, wenn jemand, der sich gegen Diskriminierung engagiert, ebenfalls besser geschützt wäre», so Marti.
In einem Vorstoss, den sie noch in der aktuellen Session einreichen will, fordert die Nationalrätin nun, dass die Schweiz nachbessert. «Das würde auch das Gleichstellungsgesetz griffiger machen», ist sie überzeugt, da es hierzulande relativ wenige Urteile dazu gebe. (gbl)