Beim Migrationsamt des Kantons Solothurn stapelt sich die Arbeit. Jedes Jahr müssen die Beamten die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung von 20'000 Ausländerinnen und Ausländern überprüfen. Sie haben zu kontrollieren, wie es um die Integration der Personen steht. Können Sie genügend Deutsch? Beziehen sie Sozialhilfe? Hat jemand Schulden?
Seit der Verschärfung des Ausländer- und Integrationsgesetzes 2019 ist der regelmässige Integrations-Check auch für Ausländer Pflicht, die schon lange in der Schweiz leben. Unter Umständen kann ihre Niederlassungsbewilligung in eine Aufenthaltsbewilligung zurückgestuft werden, wenn nicht alle Kriterien erfüllt sind.
Hunderte Dossiers hängig
Für die Migrationsämter bedeutet das viel Aufwand. Hunderte Dossiers sind in den Kantonen hängig, die Behörden stocken das Personal auf, um den Berg an Mehrarbeit bewältigen zu können, wie Radio SRF berichtet. Das Solothurner Migrationsamt ist 2021 vom kantonalen Verwaltungsgericht wegen Rechtsverzögerung verurteilt worden, weil ein Kosovare drei Jahre auf die Überprüfung seiner Bewilligung wartete.
In Solothurn stellt man nun sechs neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, mit einem Pensum von insgesamt 250 Stellenprozent. Sie sollen mithelfen, die 400 hängigen Dossiers möglichst rasch abzuarbeiten. Im Aargau sind drei zusätzliche Stellen geschaffen worden, in Bern zwei und Luzern benötigt 150 zusätzliche Stellenprozente.
Jeden Zwanzigsten drohen Konsequenzen
In anderen Kantonen kam man derweil noch um eine Personalaufstockung herum. Man versuche, den Mehraufwand mit Effizienzsteigerungen in anderen Bereichen zu kompensieren, teilt das St. Galler Migrationsamt auf Anfrage von Blick mit. «Dies gelingt nicht immer, sodass es auch im Kanton St. Gallen gelegentlich zu Verzögerungen kommen kann.»
In St. Gallen müssen pro Jahr 25'000 bis 30'000 Bewilligungen überprüft werden. Man gehe davon aus, dass man in fünf Prozent der Fälle prüfen müsse, ob eine Aufenthaltsbewilligung allenfalls zurückgestuft oder widerrufen wird, heisst es von den Behörden.
Auch Basel-Stadt kann den Mehraufwand derzeit noch mit dem bestehenden Personal managen. Inwiefern langfristig ein erhöhter Personalbedarf bestehe, werde erst analysiert, teilt das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement mit. Es weist darauf hin, dass einerseits der Aufwand für die Überprüfungen gestiegen sei, andererseits aber auch vermehrt Aufenthaltsbewilligungen statt Niederlassungsbewilligungen erteilt werden. Diese müssen alle zwei und nicht alle fünf Jahre überprüft werden. (lha)