Jedem Kanton ein Gleichstellungsbüro, mehr Massnahmen für gleiche Löhne und eine Anpassung des Tatbestandes der Vergewaltigung: Diese Empfehlungen und noch Dutzende weitere hat ein Uno-Ausschuss der Schweiz zum Thema Gleichstellung unterbreitet.
Zum vierten Mal seit 2001 überprüfte der zuständige Uno-Fachausschuss die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Cedaw) in der Schweiz. Das schrieb das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) am Montag.
Kleine KMU sollen Lohngleichheit überprüfen
Anerkannt werden vom Uno-Fachausschuss zwar die Reform des Gleichstellungsgesetzes und die Ehe für alle. Begrüsst wird laut Mitteilung auch die Pflicht für Unternehmen mit über 100 Angestellten, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.
Weil aber die meisten Betriebe kleiner sind und deshalb nicht betroffen, werden regelmässige Lohngleichheitsanalysen für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber empfohlen. Die Schweiz ist demnach gehalten, die wirtschaftliche Autonomie von Frauen weiter zu stärken. Das soll Altersarmut von Frauen verhindern helfen.
Uno fordert «Nur Ja heisst Ja»-Lösung
Stärken soll die Schweiz auch die Gleichstellungsfachstellen auf kantonaler Ebene. Jeder Kanton soll demnach über ein Gleichstellungsbüro verfügen.
Aufgefallen ist auch die je nach Kanton unterschiedliche Verurteilungsrate wegen Vergewaltigung. Der Uno-Ausschuss empfiehlt, nach den Gründen zu forschen und entsprechend Massnahmen einzuleiten. Der Ausschuss fordert, den Tatbestand der Vergewaltigung anhand der fehlenden Zustimmung des Opfers zu definieren und damit internationalen Standards zu erfüllen. Das entspricht der «Nur Ja heisst Ja»-Lösung.
Mehr zum Sexualstrafrecht
Nationalrat entscheidet im Winter
Das Parlament berät zurzeit eine Reform des Sexualstrafrechts. Der Ständerat will eine «Nein heisst Nein»-Lösung. Die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission hingegen ist für eine Lösung nach dem Ansatz «Nur ein Ja ist ein Ja». Der Nationalrat wird voraussichtlich im Winter darüber entscheiden.
Das Gleichstellungsbüro will die Empfehlungen nun analysieren, zusammen mit den betroffenen Stellen beim Bund und den Kantonen. Ein Zwischenbericht über die Fortschritte zu einzelnen Empfehlungen sei in zwei Jahren fällig, schrieb es.
(SDA/tom)