Schweiz verbietet Ausfuhr von Luxusgütern an Russland
Uhren, Unterhosen und Zigarren exportieren verboten

Der Bundesrat übernimmt ein weiteres EU-Sanktionspaket gegen Russland. Der Export von Luxusgütern wird verboten. Gelistet sind etwa Uhren, Kunst, Elektrogeräte oder Pferde.
Publiziert: 18.03.2022 um 15:03 Uhr
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Aktualisiert: 18.03.2022 um 17:26 Uhr
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Die Schweiz übernimmt weitere EU-Sanktionen gegen Russland, darunter ein Exportverbot von Luxusgütern.
Foto: imago images/Future Image

Der Bundesrat zieht bei den Sanktionen gegen Russland erneut mit. Er hat am Freitag entschieden, das vierte Sanktionspaket der EU zu übernehmen. Dieses enthält weitergehende Massnahmen im Güterbereich - beispielsweise wird die Ausfuhr von Luxusgütern untersagt.

Das Exportverbot von Luxusgütern betrifft gemäss der Mitteilung der Regierung nur einen geringen Anteil der weltweiten Exporte der Schweiz dieser Gütergruppe. Einzelne Unternehmen könnten jedoch stark davon betroffen sein.

14-seitige Verbotsliste

Die EU-Sanktionsliste ist diesbezüglich lange – 14 Seiten lang. So ist der Export von Uhren im Wert von mehr als 300 Euro verboten. Und nicht nur das: Es dürfen etwa keine Pferde mehr nach Russland exportiert werden, keine Kunst, kein Schmuck, keine Diamanten, Autos oder Smartphones.

Verboten ist auch der Export von teureren Musikinstrumenten oder Elektrogeräten. Auch Nahrungsmittel sind erwähnt, darunter Trüffel, Kaviar und Champagner, ebenso Parfüms, Zigarren, Perücken, Mäntel und Kleider. Bedingung ist, dass sie teurer als 300 Euro sind.

Nach Angaben des Bundesrats geht es bei den neuen Sanktionen ferner um Einschränkungen von Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen sowie ein Verbot der Erbringung von Ratingdiensten für russische Kunden oder Organisationen.

Fast 200 Personen auf der Liste

Ebenfalls Teil des vierten EU-Sanktionspakets ist der Entzug der Meistbegünstigungsbehandlung gegenüber Russland im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Über diesen Teil wird der Bundesrat aufgrund einer Analyse des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) entscheiden.

In Kraft treten werden die neuen Sanktionen in den nächsten Tagen. Bereits seit Mittwoch stehen 197 weitere natürliche Personen und neun Organisationen auf der Sanktionenliste. Dazu gehören unter anderen die beiden Oligarchen Roman Abramowitsch und Andrej Melnitschenko. Ihre Vermögen in der Schweiz müssen gesperrt werden.

Die EU hatte am Dienstag angesichts der anhaltenden Militärinvasion Russlands in der Ukraine eine weitere Ausweitung der Sanktionen gegenüber Russland beschlossen.

(SDA/gbl)

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