Wer in Zürich an einer Volksschule unterrichtet, darf keine alternativen Bewertungssysteme wie Krönchen, Raketen oder Feedbackgespräche verwenden. Von nun an gelten ab der 2. Klasse zwingend Noten. Diese Änderung des Volksschulgesetzes hat der Kantonsrat am Montag in zweiter Lesung definitiv beschlossen. Damit erteilt der Kantonsrat dem Bildungsrat eine Abfuhr, der über alternative Bewertungssysteme ohne das traditionelle Notensystem nachdachte. Zur Debatte standen beispielsweise Wortzeugnisse oder ein Ampelsystem.
Doch nun ist die Schulnoten-Pflicht gesetzliche verankert. In der Schlussabstimmung entschieden sich 101 zu 62 Stimmen dafür. Alternative Benotungssysteme sind nur in der ersten Klasse und bei sonderpädagogischen Massnahmen erlaubt.
Linke Parteien dagegen
Unterstützt wurde die Vorlage von den Bürgerlichen und der Mitte. Sie befürchten, dass die Schulnoten dereinst dem Zeitgeist zum Opfer fallen könnten, wenn diese nicht im Gesetz verankert seien. Die Bürgerlichen argumentierten auch mit der Wirtschaft, die auf Noten als Bewertungsmassstab angewiesen sei.
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Gegen die Vorlage stimmte die links-grüne Seite. Sie kritisierte, dass mit dem Noten-Obligatorium die Kompetenzen des Bildungsrates beschnitten würden. Dieses Gremium sei für Inhalt und Form der Leistungsbeurteilung zuständig, nicht der Kantonsrat.
Auslöser für die Gesetzesänderung war eine parlamentarische Initiative von FDP, SVP, EVP, Mitte und GLP. (SDA/rba)