Hinter der Kita Schlümpfli stehen Anhänger der Scientology-Sekte, schrieb der SonntagsBlick. Laut Handelsregister ist die Kita in erster Linie für Kinder reserviert, deren Eltern Aktivmitglieder von Scientology sind. Bleiben jedoch Plätze frei, werden diese auch an andere Familien vergeben. Gemäss Handelsregister basiere die Betreuung unter anderem auf «Grundprinzipien der Scientology-Religion».
Nun droht Ärger – und das von den Schlümpfen höchstpersönlich. Die finden es gar nicht witzig, dass ihr Name von der Scientology-Krippe gebraucht wird. «Die Schlümpfe halten sich aus der Politik und der Religion heraus», sagt Philippe Glorieux, Chief Operating Officer des belgischen Lizenzgebers IMPS, zur «NZZ». «Wir können deshalb keine Beziehung zu Scientology akzeptieren.» Nun soll sich die Rechtsabteilung einschalten und sicherstellen, dass die Nutzung des Schlumpf-Namens eingestellt wird. Denn diese sei nicht autorisiert gewesen, schreibt die «NZZ».
Der Entscheid der Schlümpfe-Inhaber wirft Fragen auf: Müssen jetzt auch andere Kitas um ihren Namen zittern, wenn sie den Namen einer Kinderfilm- oder -buchfigur tragen?
Andere Kitas, die sich zum Beispiel «Pumuckl» oder «Mowgli» nennen, bräuchten theoretisch die Erlaubnis der Rechteinhaber. «Wer auf der sicheren Seite sein will, muss eine saubere Hintergrundrecherche durchführen», sagt Alexander Pfister vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum.
Bei der Kita-Gründung werde aber nicht geprüft, ob die entsprechenden Lizenzen eingeholt wurden, sagt Rechtsprofessor Cyrill Rigamonti von der Uni Bern. Die betroffene Firma müsste sich also selbst wehren. «Im Streitfall entscheiden die Gerichte».
«Keine staatliche Markenpolizei»
«Wer eine Marke eingetragen hat, muss seinen Markenschutz selbst durchsetzen», sagt auch Pfister. «Es gibt keine staatliche Markenpolizei.» Das Institut prüft lediglich, ob eine Marke überhaupt eingetragen werden darf.
In der Praxis haben die Kitas wohl wenig zu befürchten. Denn den grossen Weltkonzernen wie zum Beispiel Disney dürften die meisten kleinen Schweizer Kitas egal sein. Im Fall der Kita «Schlümpfli» dürfte aber der Lizenzinhaber einen Reputationsschaden befürchten.
Pfister geht davon aus, dass grosse Konzerne durchaus überwachen, wer ihre Marke nutzt. Oftmals sei aber der Aufwand zu gross und die öffentliche Meinung manchmal eher auf der Seite des kleinen Betriebs. «Diese Erfahrung machen internationale Sportverbände bei der Verteidigung ihrer Turniermarken.»
Der Entscheid der Schlümpfe-Inhaber wirft Fragen auf: Müssen jetzt auch andere Kitas um ihren Namen zittern, wenn sie den Namen einer Kinderfilm- oder -buchfigur tragen?
Andere Kitas, die sich zum Beispiel «Pumuckl» oder «Mowgli» nennen, bräuchten theoretisch die Erlaubnis der Rechteinhaber. «Wer auf der sicheren Seite sein will, muss eine saubere Hintergrundrecherche durchführen», sagt Alexander Pfister vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum.
Bei der Kita-Gründung werde aber nicht geprüft, ob die entsprechenden Lizenzen eingeholt wurden, sagt Rechtsprofessor Cyrill Rigamonti von der Uni Bern. Die betroffene Firma müsste sich also selbst wehren. «Im Streitfall entscheiden die Gerichte».
«Keine staatliche Markenpolizei»
«Wer eine Marke eingetragen hat, muss seinen Markenschutz selbst durchsetzen», sagt auch Pfister. «Es gibt keine staatliche Markenpolizei.» Das Institut prüft lediglich, ob eine Marke überhaupt eingetragen werden darf.
In der Praxis haben die Kitas wohl wenig zu befürchten. Denn den grossen Weltkonzernen wie zum Beispiel Disney dürften die meisten kleinen Schweizer Kitas egal sein. Im Fall der Kita «Schlümpfli» dürfte aber der Lizenzinhaber einen Reputationsschaden befürchten.
Pfister geht davon aus, dass grosse Konzerne durchaus überwachen, wer ihre Marke nutzt. Oftmals sei aber der Aufwand zu gross und die öffentliche Meinung manchmal eher auf der Seite des kleinen Betriebs. «Diese Erfahrung machen internationale Sportverbände bei der Verteidigung ihrer Turniermarken.»
Kontrolle der Stadt
Die Krippe hat eine Bewilligung der Stadt, erhalte von ihr aber keine Subventionen, wie der SonntagsBlick schrieb. Sie werde auch regelmässig besucht und es werde kontrolliert, ob die Kita die gesetzlichen Vorgaben einhalte.
Die Kita-Betreiber betonen gegenüber dem SonntagsBlick, dass der Elternverein, der die Kita führt, schon seit mehr als 30 Jahren besteht. Zwar orientiere man sich an den Glaubensgrundsätzen von Scientology, in erster Linie berücksichtige man aber die staatlichen Auflagen. Die Krippe sei auf Diversität ausgerichtet, das gelte auch für unterschiedliche religiöse Ausrichtungen.
Die Vorwürfe gegen Scientology sind hart. Die Sekte sei totalitär, antidemokratisch. Dazu kommt: Wer einmal Mitglied ist, finde nur noch schwer hinaus. Die Bewegung streitet das ab. (bro)