Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid äusserst knapp mit 21 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung. Sie folgte damit einer knappen Minderheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S).
Mit dem Entscheid ist die Änderung des AHV-Gesetzes vom Tisch. Der Nationalrat hatte es bereits am Mittwoch abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten.
Mehrkosten von 418 Millionen Franken
Konkret ging es darum, ob zur im Januar vom Bundesrat vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent weitere 0,3 Prozentpunkte dazukommen sollten. Die Mehrkosten für die Jahre 2023 und 2024 hätten 418 Millionen Franken betragen. Sie sollten nach dem Willen des Bundesrats ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden.
Mit der Umsetzungsvorlage erfüllte der Bundesrat einen Auftrag beider Räte - obwohl er sich ursprünglich gegen das Vorhaben gestellt hatte.
Kehrtwende des Parlaments
Die Entscheide von National und Ständerat bedeuten eine Kehrtwende. In Sonderdebatten zur Kaufkraft im September hatten sich beide Räte dafür ausgesprochen, die Teuerung bei AHV- und IV-Renten sowie Ergänzungsleistungen voll auszugleichen. Die Diskussion stand damals insbesondere unter dem Eindruck der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs.
Damals hatte sich eine Allianz aus Mitte-Partei, SP und Grünen durchgesetzt. Als es an die Umsetzung der Idee ging, war dies nun auch im Ständerat nicht mehr der Fall. Dies, obwohl die drei Parteien dort eine Mehrheit haben.
Durch die zusätzliche Rentenerhöhung hätten Bezügerinnen und Bezüger einer Minimalrente sieben Franken mehr im Monat erhalten. Bei der Maximalrente hätte es 14 Franken mehr gegeben. (SDA)