Schmerzmittel, Antibiotika, Blutdrucksenker – der Schweiz fehlen Medikamente. Um die Situation zu entschärfen, können – besser: sollen – Apotheken seit kurzem sogenannte Teilmengen abgeben. Das heisst: Sie machen aus der 60er-Packung eines Medikaments zwei 30er- oder gar drei 20er-Packungen.
Weil kleinere Packungen nicht mehr verfügbar sind, besteht nämlich die Gefahr, dass grössere Packungen abgegeben werden als notwendig – der Rest landet wohl im Kehricht. Mit der Teilmengenabgabe hingegen reichen die verfügbaren Medikamente für mehr Patientinnen und Patienten.
Zuschlag wird nicht geteilt
Nun zeigt sich, dass nicht nur die Patienten, sondern auch die Apotheker zu den Gewinnern dieser Massnahme gehören: Denn sie kassieren doppelt ab. Beim sogenannten Packungszuschlag nämlich, einem Teil der Vertriebsmarge.
Nehmen wir als Beispiel das Schmerzmedikament MST Continus 30 Milligramm. Eine 60er-Packung kostet heute zulasten der Krankenkasse (oder des Patienten) 59.05 Franken. Macht die Apotheke daraus nun zwei 30er-Packungen, so kosten diese nicht etwa je 29.52 Franken, sondern 40.33 Franken.
Unter anderem, weil der Packungszuschlag von 16 Franken nicht etwa halbiert wird, sondern neu voll auf beide 30er-Packungen fällig wird. Die Gesamtmarge für den Apotheker steigt entsprechend. Würde er eine 60er-Packung verkaufen, läge diese bei 26.32 Franken. An zwei 30er-Packungen verdient er 47.45 Franken. Das zeigen Berechnungen des Krankenkassenverbands Santésuisse.
Mehraufwand wird abgegolten
Zugegeben: Die Apotheken haben einen Mehraufwand durchs Teilen – so muss der Original-Beipackzettel abgegeben werden, die Teilmengen müssen beschriftet, kontrolliert und dokumentiert werden. Dafür werden die Apotheken jedoch extra bezahlt: Pro Teilpackung erhalten sie etwas mehr als fünf Franken.
Aktuell dürfen nur Packungen von Medikamenten aus acht Wirkstoffen geteilt werden. Im Durchschnitt, so Santésuisse, nimmt ein Apotheker mit einem von diesen 25 Franken pro verkaufter Packung ein. Durch die Teilabgabe erhöht sich das um 12 bis 32 Franken – je nachdem, wie oft die Grosspackung geteilt wird. Bei einer Million Packungen – Santésuisse rechnet mit diesem Volumen – sind das bis zu 32 Millionen Franken Zusatzeinnahmen.
Und das, obwohl die Apotheken die Grundversicherung ohnehin immer stärker belasten. Beträgt das gesamte Kostenwachstum im Jahr 2022 vier Prozent, waren es im Bereich Apotheken 6,8 Prozent – mehr als in jedem Teilbereich sonst.
«Leidtragenden sind die Prämienzahler»
Santésuisse-Chefökonom Christoph Kilchenmann (49) unterstützt die Teilabgabe an sich als «sinnvolle Massnahme», meint aber, «dass die Apotheker aufgrund einer komplizierten, technokratischen Lösung übermässig profitieren – die Leidtragenden sind wieder mal die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler».
Beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), das für die Vergütung zuständig ist, geht man nicht von Mehrkosten aus. «Ohne die Teilabgabe würden beide Personen eine ganze Packung erhalten», so eine Sprecherin. «Das heisst, auch ohne Teilabgabe würde die Apotheke den Vertriebsanteil zweimal verrechnen.» Ausserdem, so schreibt sie weiter, gehe es bei der Teilmengenabgabe um «eine pragmatische Lösung, um Patientinnen und Patienten einen Zugang zu bestimmten Medikamenten zu gewährleisten».
Pharmasuisse, der Verband der Apotheken, war für Blick nicht erreichbar.