Rollstuhl-Demo in Bern
Menschen mit Behinderungen klagen SBB an

Obwohl es gesetzlich vorgeschrieben wäre: Nur rund 60 Prozent der Bahnhöfe in der Schweiz sind Ende 2023 für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar. Diese fordern nun eine Entschuldigung und Entschädigung.
Publiziert: 25.01.2024 um 14:05 Uhr
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Aktualisiert: 25.01.2024 um 15:07 Uhr
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Die Zeit ist reif: Eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen hat beim Hauptsitz der SBB in Bern eine Petition lanciert.
Foto: keystone-sda.ch

Am Donnerstagmittag rollte der Protest vor dem Hauptgebäude der SBB an. Rund 50 Menschen mit und ohne Behinderungen protestierten vor dem Bürogebäude der Bundesbahnen in Bern Wankdorf. Grund für ihren Unmut: Noch immer sind viele Schweizer Bahnhöfe nicht barrierefrei nutzbar.

Dabei muss der Zugang zu Gebäuden, Wohnungen, Einrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln für Menschen mit Behinderungen ohne erschwerende Bedingungen möglich sein. So steht es im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes von 2004. Für Bahn, Tram und Bus galt eine Übergangsfrist von 20 Jahren. Seit Anfang Jahr müsste der Schweizer ÖV also komplett barrierefrei sein.

«Wollen ein Zeichen setzen»

Die Realität sieht aber anders aus: Noch immer sind erst 60 Prozent der Bahnhöfe für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar.

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«Dieses Desinteresse wollen wir aufbrechen, indem wir ein Zeichen setzen», sagt Roger Lier (47). Er und eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen deponierten darum am Donnerstag eine Petition mit Forderungen. Diese würden sie stellvertretend für alle Transportunternehmen beim Hauptsitz der SBB in Bern tun.

Die Demonstration wurde von keiner Organisation veranstaltet, man sei einfach «eine Gruppe unzufriedener Menschen» mit Rollstühlen, so Lier. Ursprünglich haben sie sich über den Textnachrichtendienst Whatsapp verbunden.

Ihr Plan war, in der öffentlichen Kantine der SBB zu demonstrieren. Die SBB verwehrten ihnen aber den Zugang dahin, weshalb sie sich vor dem Gebäude versammelten. In ihrer Petition verlangen sie, dass sich die Transportunternehmen und die Politik entschuldigen und eine Entschädigung für die verpasste Frist bezahlen.

Keine Entschuldigung der SBB

Von einer Entschuldigung war am Donnerstag bei den SBB nichts zu hören. Auf Anfrage teilt die Medienstelle gegenüber Blick mit, man verstehe die Anliegen der betroffenen Personen und bedaure, dass die «ganze ÖV-Branche» bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes noch nicht am Ziel sei.

Um die baulichen Massnahmen gemäss Plan durchführen zu können, sei man aber auch von den finanziellen Mitteln vom Bund abhängig. (sie)

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