Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere Abstimmung und Wahl» sei am Dienstag bei der Bundeskanzlei eingereicht worden, hiess es in einer Mitteilung der FBS.
Die Freiheitliche Bewegung Schweiz ist Urheberin der Initiativen «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit», die im Zusammenhang mit der Covid-Impfung lanciert und vom Volk abgelehnt wurde, und «Bargeld ist Freiheit», zu der der Bundesrat einen Gegenentwurf vorlegen wird.
Ende 2020 hatte die Bewegung zudem das E-Voting im Visier. Sie wollte die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) für mindestens fünf Jahre verbieten.
Zur neuen Volksinitiative ist bisher nur bekannt, dass die briefliche Stimmabgabe sicherer machen will. Sie verlangt etwa, dass das Antwortkuvert, das die Abstimmenden an die Gemeinde zurückschicken, künftig bestimmte Sicherheitskriterien erfüllt. Gleichzeitig dürfte die Initiative damit auch wieder zum Ziel haben, das E-Votum auszubremsen.
Bundesrat genehmigte soeben Gesuche
Dabei hat der Bundesrat ausgerechnet am Mittwoch die diesbezüglichen Gesuche von Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau bewilligt. In den drei Kantonen werden die stimmberechtigten Auslandschweizer im Oktober die Nationalratsmitglieder elektronisch wählen können.
Er sei zum Schluss gekommen, dass ein Einsatz von E-Voting im begrenzten Rahmen auch an den Nationalratswahlen 2023 bewilligt werden könne, teilte der Bundesrat mit. Mit den Grundbewilligungen für einen E-Voting-Versuch sollen die drei Kantone weitere Erfahrungen sammeln mit dem neuen, vollständig verifizierbaren System der Schweizerischen Post.
Bei den eidgenössischen Wahlen 2019 stand E-Voting nicht zur Verfügung, nachdem sich Sicherheitsprobleme gezeigt hatten. Und für die kommenden Wahlen kann voraussichtlich nur ein Bruchteil aller Stimmberechtigten im Ausland elektronisch wählen. Den Übrigen bleibt der mitunter zu langsame Postweg.
Insgesamt beantragen die Kantone für die Nationalratswahlen die Zulassung von rund 65'000 Stimmberechtigten, wie der Bundesrat schreibt. Dies entspricht rund 1,2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten. Tatsächlich elektronisch abgestimmt haben im Juni 4239 Personen, unter anderem über das neue Klimaschutz-Gesetz. Die Kantone und die Bundeskanzlei zogen damals eine positive Bilanz zum erstmaligen Einsatz bei einer Abstimmung.
Risiken sollen unterschätzt werden
«Entsetzt» zeigt sich davon die Piratenpartei. Sie wirft dem Bundesrat in einer Mitteilung «Nonchalance» vor. In der Risikobeurteilung würden «viele Risiken des E-Votings von der Bundeskanzlei kleingeredet und teilweise nur oberflächlich angekratzt».
Viele Risiken seien aufgrund zweifelhafter oder unvollständiger Informationen bewertet worden. Bei einigen Risiken stünden zudem Eigeninteressen der Akteure vor einer unabhängigen Bewertung. Manche Risiken seien gleich gänzlich ignoriert worden. «Dieses Experiment an unserer Demokratie ist unnötig, teuer und wird das Vertrauen in die Demokratie untergraben», befürchtet Partei-Vizepräsident Philippe Burger. (SDA/dba)