Streit um E-Voting eskaliert
GPK lädt die Bundeskanzlei vor

Die Geschäftsprüfer des Parlaments nehmen die Bundeskanzlei ins Visier – denn die elektronische Stimmabgabe, die ab Herbst möglich sein soll, gilt als Sicherheitsrisiko.
Publiziert: 12.03.2023 um 10:37 Uhr
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Aktualisiert: 14.03.2023 um 13:57 Uhr
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Alfred Heer (SVP, ZH) präsidiert die zuständige GPK-Subkommission.
Foto: keystone-sda.ch
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Reza RafiChefredaktor SonntagsBlick

Die Meldung ging letzte Woche fast unter. «Der Bundesrat bewilligt die Wiederaufnahme von Versuchen mit E-Voting», hiess es in der Medienmitteilung vom 3. März. Man wolle drei Kantonen erlauben, das «neue E-Voting-System der Schweizerischen Post» einzusetzen. Konkret heisst das: Wenn diesen Herbst die eidgenössischen Wahlen stattfinden, könnten Bürger der Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau ihre Stimme bereits elektronisch abgeben. So zumindest läuft der Plan der Landesregierung.

In der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats schrillen seither die Alarmglocken. Denn der Bund hatte schon einmal einen Versuch gewagt, die Abstimmungen digital durchzuführen. 2019 wurde das Pilotprojekt allerdings gestoppt, weil eklatante Sicherheitslücken bekannt geworden waren. In Zeiten von Cyberkriegen, virtueller Kriegsführung und staatlichen Hacker-Armeen wurde die Sache zu heikel. Die spanische Partnerfirma der Schweizerischen Post, die bereits damals im Lead war, ging später bankrott. Es blieben Fragezeichen.

Ist E-Voting sicher?

Die vom Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer (61) präsidierte GPK-Subkommission, die für die Bundeskanzlei zuständig ist, hatte das Projekt immer auf dem Radar, wie es dem Vernehmen nach heisst. Das Dossier galt im Bundeshaus eigentlich als tot, weshalb man im Parlament umso verdutzter reagiert. Dass das neue Post-System nun auf einmal sicher sein soll, nimmt die Legislative nicht einfach so hin. Die GPK-Subkommission wird deshalb eine Anhörung mit Vertretern der Bundeskanzlei durchführen, wie Heer gegenüber SonntagsBlick bestätigt. Man will in Erfahrung bringen, was hinter dem raschen Sinneswandel steht und wieso nun schon bei diesen nationalen Wahlen ein Testversuch bewilligt wird.

In seiner Mitteilung lobpreist der Bund das neue, «vollständig verifizierbare System», das die Post einsetzen würde. Die vollständige Verifizierbarkeit sei «eine wichtige Massnahme zur Gewährleistung der Sicherheit von E-Voting», heisst es weiter, dies erlaube es, anhand von Prüfcodes und mathematischen Beweisen «allfällige Manipulationen an den elektronisch abgegebenen Stimmen festzustellen und zu reagieren».

Subkommissionspräsident Heer will die Untersuchung öffentlich nicht weiter kommentieren, da es sich um ein laufendes Verfahren handle. Man werde «erst nach Abschluss durch die GPK» informieren.

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