Wählen per Mausklick: Das soll in drei Kantonen für einen begrenzten Teil der Stimmberechtigten möglich sein. (Archivbild)
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Der Bundesrat sei zum Schluss gekommen, dass ein Einsatz von E-Voting im begrenzten Rahmen auch an den Nationalratswahlen 2023 bewilligt werden könne, schrieb er in einer Mitteilung vom Mittwoch. Mit den Grundbewilligungen für einen E-Voting-Versuch sollen die drei Kantone weitere Erfahrungen sammeln mit dem System der Schweizerischen Post.
Bei den eidgenössischen Wahlen 2019 stand E-Voting nicht zur Verfügung, nachdem sich Sicherheitsprobleme gezeigt hatten. Und für die kommenden Wahlen kann voraussichtlich nur ein Bruchteil aller Stimmberechtigten im Ausland elektronisch wählen. Den übrigen bleibt der mitunter zu langsame Postweg. (SDA)