«Riesiger Flickenteppich» zwischen Kantonen und Gemeinden
So hoch müsste Solarstrom mindestens vergütet werden

Die Produktion von Solarstrom auf dem Hausdach lohnt sich nur, wenn Private von Stromversorgern eine garantierte Mindestvergütung bekommen. Darüber diskutiert der Nationalrat in der kommenden Woche.
Publiziert: 11.03.2023 um 13:22 Uhr
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Aktualisiert: 13.03.2023 um 16:03 Uhr
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Mehr PV-Anlagen auf Hausdächern. Entscheidend dafür ist die Vergütung, ...
Foto: imago images/Stephan Görlich

Der Ausbau der Solarproduktion ist ein wichtiger Pfeiler in der Energiestrategie des Bundes. Aber auch ein viel diskutierter. Besonders bei Privaten, die Strom auf ihrem Hausdach bereits produzieren oder das demnächst vorhaben. Denn wenn die Fotovoltaik (PV) auf dem Dach nicht rentiert, besteht bei Hauseigentümern auch keine Motivation, die grüne Wende mitzutragen.

Entscheidend dabei ist die Vergütung, die private PV-Produzenten von Energieversorgern für ihren Solarstrom erhalten, den sie ins Netz einspeisen. «Gerade für Einfamilienhausbesitzer ist der Bau einer PV-Anlage derzeit wirtschaftlich riskant, weil die Energieversorgungsunternehmen laufend ihre Tarife wechseln», sagt Tobias Schmidt, Mitautor der Studie und Professor für Energie und Technologiepolitik an der ETH Zürich, in einem Bericht der Tamedia-Zeitungen.

In der Tat: Praktisch jeder der schweizweit rund 630 Energieversorger bezahlt andere Tarife. «Solange es keinen garantierten Mindesttarif gibt, der über 15 bis 20 Jahre gilt, gibt es keine Investitionssicherheit für private PV-Produzenten», sagt Schmidt weiter.

Planungssicherheit ist gefordert

Die minimale Vergütung, die Private für den Solarstrom erhalten, den sie ins Netz einspeisen, sollte laut Schmidts Berechnungen zwischen 10 und 13 Rappen pro Kilowattstunde liegen. Sonst lohne sich die Installation einer PV-Anlage in den meisten Gemeinden nicht. Schmidts Team hat dazu Daten aus 2077 Gemeinden analysiert und aufbereitet. Es ging dabei um PV-Anlagen von maximal 12 Kilowatt Leistung auf Dächern von Einfamilienhäusern, die ohne Wärmepumpe beheizt werden.

Der derzeit diskutierte Vorschlag des Parlaments läuft jedoch auf einen Ansatz von nur etwa 6 Rappen Mindestvergütung hinaus. Ob dieser ausreicht, sei fraglich. Zudem gibt es Probleme bei der Festlegung. «Es ist extrem schwierig, einen sinnvollen einheitlichen Minimaltarif festzulegen, weil wir einen riesigen Flickenteppich haben bei Subventionen und Steuerregeln zwischen Kantonen und Gemeinden», sagt ETH-Experte Schmidt den Tamedia-Zeitungen.

Wie mehrheitsfähig die minimale Einspeisevergütung im Nationalrat ist, wird sich in der kommenden Woche zeigen. Für Schmidt ist eine Minimalvergütung «ein erster wichtiger Schritt», um die Leistung der Solarkraft besser ausschöpfen zu können. (uro)

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