Es ist leer im Reisebüro von Koni Kölbl (58) in der Berner Altstadt. Ein einziger Termin stand am Montag auf seiner Agenda: Eine Kundin fliegt am Dienstag nach Tansania und wollte ihre Reiseunterlagen abholen. «Das ist wahrscheinlich die letzte Abreise bis Ende Jahr», sagt Kölbl.
Sein Geschäft ist mit Corona eingebrochen. Seit Mitte März konnte Kölbl gerade mal drei Reisen verkaufen. Sonst heisst es für den 58-Jährigen: Flüge annullieren, Geld zurückerstatten – und sich finanziell irgendwie über Wasser halten.
Die Reisebranche gehört zu den grössten Verlierern der Corona-Krise. Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) haben bis zu 40 Prozent der Reisebüros ein hohes Konkursrisiko. Dennoch liess der Bundesrat die Kurzarbeitsentschädigung für Personen in «arbeitgeberähnlicher Stellung» – was viele Reisebüro-Inhaber sind – Anfang Juni auslaufen. Dasselbe beim Erwerbsersatz für Selbständige. Diesen musste die Regierung auf Druck des Parlaments allerdings bis Mitte September verlängern.
Hoffen auf das Parlament
Seit 1. Juni erhält Reisebüro-Inhaber Kölbl vom Bund kein Geld mehr. Seine finanziellen Reserven sind inzwischen so knapp, dass er seiner einzigen Mitarbeiterin vorübergehend kündigen musste.
Nun liegt seine ganze Hoffnung auf dem Parlament. Am Mittwoch berät der Nationalrat nämlich das Covid-Gesetz. Darin wird unter anderem geregelt, wie es mit dem Erwerbsersatz für Selbständige weitergehen soll. Bundesrat und Gesundheitskommission wollen, dass nur noch jene Geld erhalten, die ihre Arbeit aufgrund der Corona-Massnahmen «unterbrechen» müssen.
SP-Meyer will Hilfen ausweiten
Das mache überhaupt keinen Sinn, findet SP-Nationalrätin Mattea Meyer (32). Niemand müsse im Moment die Arbeit unterbrechen. «Rein theoretisch kann man auch in die weite Welt verreisen», sagt sie. «Nur macht das derzeit praktisch niemand!»
Meyer fordert deshalb, dass weiterhin auch Selbständige unterstützt werden, die ihre Arbeit wegen Corona «massgeblich» einschränken müssen. Sie zielt mit dem Vorschlag insbesondere auf die Reise- und Eventbranche.
CVP-Humbel fürchtet Missbrauch
Meyers Vorschlag berge Potenzial für Missbräuche, warnt hingegen CVP-Nationalrätin Ruth Humbel (63). «Eine generelle Weiterführung der Corona-Hilfen finde ich höchst problematisch. Wir haben bei der Verlängerung des Erwerbsersatzes für Selbständige gesehen, dass solch allgemeine Formulierungen zu teilweise absurden Situationen führen.»
Humbel spricht an, was BLICK öffentlich machte: Selbständige, die nicht mehr auf den Corona-Erwerbsersatz des Bundes angewiesen sind, müssten das melden. Nur machen das längst nicht alle. Manche aus Unwissen, andere dürften den Corona-Batzen genüsslich einstreichen. Und Dritte wurden von der AHV-Ausgleichskasse sogar dazu angestiftet, die hohle Hand zu machen.
«Diese Fälle müssen uns ein Warnsignal sein», sagt Humbel. Doch auch sie verkennt nicht, dass die Reise- und Eventbranche besonders unter der Krise leidet. «Der Bundesrat ist dabei, mit den Kantonen hier eine spezifische Lösung zu finden», sagt sie.
«Privates und berufliches Drama»
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) hingegen würde es begrüssen, wenn der Erwerbsausfall auch für «eingeschränkte» Betriebe ausgeschüttet würde.
Für Reiseberater Kölbl ist die Situation so oder so belastend. «Es ist für mich ein privates und ein berufliches Drama», sagt er. Immerhin kann der zweifache Vater auf die Unterstützung seiner Familie zählen. «Vor zwei Wochen rief mich meine Tochter an», erzählt er. «Ihr habe ich früher immer mal wieder 50 Franken auf ein Konto überwiesen.» Die Tochter habe das Geld bis heute aufbewahrt – «und mir nun Hilfe angeboten».
Viele Selbständige verloren während des Corona-Lockdowns ihre Einnahmen – wo kein Kunde, da kein Einkommen. Der Bund griff ihnen unter die Arme: mit unbürokratischen Erwerbsersatzlösungen, die automatisch, ohne grosse Formalitäten und Kontrollen ausbezahlt wurden. Was auch zu Missbrauch führte, wie BLICK aufdeckte.
Ab Mitte September ist damit nun aber Schluss. Zwar dürfte der Erwerbsersatz mit dem Covid-Gesetz verlängert werden – dann aber mit strengeren Auflagen. So fordert die Gesundheitskommission des Nationalrats, dass die Entschädigung nur ausgerichtet wird, «wenn ein Erwerbsausfall nachgewiesen werden kann». Der Nationalrat dürfte dem am Mittwoch folgen. Wer künftig Erwerbsersatz erhalten will, wird seine Ausfälle auf irgendeine Art nachweisen müssen.
Viele Selbständige verloren während des Corona-Lockdowns ihre Einnahmen – wo kein Kunde, da kein Einkommen. Der Bund griff ihnen unter die Arme: mit unbürokratischen Erwerbsersatzlösungen, die automatisch, ohne grosse Formalitäten und Kontrollen ausbezahlt wurden. Was auch zu Missbrauch führte, wie BLICK aufdeckte.
Ab Mitte September ist damit nun aber Schluss. Zwar dürfte der Erwerbsersatz mit dem Covid-Gesetz verlängert werden – dann aber mit strengeren Auflagen. So fordert die Gesundheitskommission des Nationalrats, dass die Entschädigung nur ausgerichtet wird, «wenn ein Erwerbsausfall nachgewiesen werden kann». Der Nationalrat dürfte dem am Mittwoch folgen. Wer künftig Erwerbsersatz erhalten will, wird seine Ausfälle auf irgendeine Art nachweisen müssen.