Rassismusstrafnorm verletzt?
Immunität von Regierungsrat Schnegg wird nicht aufgehoben

Das Berner Kantonsparlament hat die Immunität von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg (SVP) am Montag nicht aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern blitzte mit ihrem Gesuch vor dem Grossen Rat ab.
Publiziert: 25.11.2024 um 14:38 Uhr
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Aktualisiert: 25.11.2024 um 14:59 Uhr
Pierre Alain Schnegg ist Vorsteher der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion im Kanton Bern.
Foto: Keystone
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SDASchweizerische Depeschenagentur

108 Grossratsmitglieder stimmten am Montag gegen die Aufhebung der Immunität von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, 28 dafür. 19 enthielten sich ihrer Stimme.

Im Juni war gegen Schnegg eine Strafanzeige eingegangen. Der Regierungsrat habe sich im Rahmen seiner Tätigkeit als Regierungsrat in einem Interview bei Tamedia «in mehrfacher Hinsicht pauschalisierend, unfundiert und herabsetzend» geäussert und die Rassismusstrafnorm verletzt, so der Vorwurf.

Die Berner Staatsanwaltschaft hatte am 5. August deshalb um «Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung» von Schnegg ersucht. Das Büro des Grossen Rats war jedoch der Meinung, dass es nicht genügend Hinweise dafür gebe, «dass Regierungsrat Schnegg mit seinen Äusserungen eine Person oder eine Gruppe von Personen in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise herabgesetzt oder diskriminiert hat, da nicht Pauschalaussagen erfolgten.» Das Kantonsparlament sah das gleich.

Schnegg äusserte sich zu Roma

Amtierende Regierungsmitglieder sollten faktenbasierte Meinungen grundsätzlich frei äussern können zu Themen aus ihrem Zuständigkeitsbereich, so das Büro. «Dabei sollen sie nicht befürchten müssen, wegen jeder ihrer Äusserungen möglicherweise in ein Strafverfahren involviert zu werden», hiess es weiter.

Schnegg hatte in besagtem Interview am 3. Mai unter anderem gesagt, aus der Ukraine würden vor allem Roma in die Schweiz flüchten, viele davon sprächen weder Ukrainisch noch Russisch. Der Schutzstatus S würde von Roma-Clans ausgenutzt, «die mutmasslich nicht aus der Ukraine kommen.» Er gehe davon aus, dass diese Roma oft von Organisationen missbraucht würden. Wenn sie das Geld aus der Asylsozialhilfe erhalten hätten, seien sie wieder weg.

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