Preisüberwacher warnt
Eltern zahlen zu viel fürs Klassenlager

Der Preisüberwacher Stefan Meierhans hat die Kosten von Schullagern untersucht, die die Eltern übernehmen müssen. Dabei kommt er zum Schluss: Die Eltern zahlen zu viel.
Publiziert: 04.09.2024 um 12:20 Uhr
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Die Klassenlager sind für viele Schüler ein Highlight.
Foto: Getty Images

Auf einen Blick

  • Preisüberwacher fordert niedrigere Elternbeiträge für Klassenlager
  • Nur zehn Kantone halten sich an die Bundesgerichtsvorgaben
  • Eltern könnten jährlich 20 Millionen Franken sparen
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Es ist das Highlight des Jahres für viele Kinder: das Klassenlager. Für die Eltern ist es hingegen oftmals ein Budgetposten, der schmerzt.

Zwar hat das Bundesgericht in einem Urteil 2017 festgelegt, dass abhängig vom Alter der Kinder zwischen 10 und 16 Franken pro Tag zulässig sind, die Eltern bezahlen müssen. Doch jetzt zeigt eine Untersuchung von Preisüberwacher Stefan Meierhans (56), dass nur gerade zehn Kantone diese Grenze auch wirklich festgeschrieben haben. Andere wollen teilweise deutlich mehr Geld von den Eltern. 

So empfiehlt der Kanton Bern beispielsweise eine Spanne von 15 bis 25 Franken Eltern-Beteiligung. Im Kanton Zürich ist der Maximalbetrag bei 22 Franken festgelegt. In Nidwalden sind momentan teilweise noch bis 40 Franken pro Tag möglich. 

Nidwalden reagiert

Für Preisüberwacher Meierhans hat das einen fahlen Beigeschmack. «Klassenlager sind ein wichtiger Bestandteil der Volksschule.» Darum müsse die Finanzierung nachhaltig gesichert sein. «Gemäss dem Bundesgericht sind nicht die Verpflegungskosten entscheidend, die in einem Lager effektiv anfallen, sondern die Verpflegungskosten, welche die Eltern aufgrund der Abwesenheit eines Kindes sparen», heisst es im Bericht. 

Der Kanton Nidwalden will reagieren. Bereits jetzt ist geplant, den Betrag auf maximal zehn Franken pro Tag zu senken, um dem Bundesgerichtsurteil zu entsprechen. Auch der bisherige Maximalbetrag könne von den Schulen unterschritten werden, schreibt der Kanton.

Der Kanton Zürich schreibt, die Erhebung des Elternbeitrags liege im Ermessen der Schulpflege. Man habe die Gemeinden aber darauf hingewiesen, dass «beispielsweise bei kinderreichen Familien und bescheidenen Einkommensverhältnissen» der Höchstansatz unterschritten werden könne. Weil das Bundesgericht den Kanton Zürich explizit erwähnt hat, gehe man davon aus, dass die Beiträge grundsätzlich zulässig seien. Man prüfe aber die Empfehlungen des Preisüberwachers. 

Der Kanton Bern kennt eine Härtefallregelung und erwähnt in seiner Stellungnahme gegenüber dem Preisüberwacher verschiedene Unterstützungsangebote.

Meierhans will noch weiter gehen

Doch Preisüberwacher Meierhans will noch weiter gehen. Denn selbst 10 bis 16 Franken seien noch zu viel. Er bezieht sich dabei auf aktuelle Zahlen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und die Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamts für Statistik. «Die Verpflegungsausgaben eines durchschnittlichen Haushaltes für ein Kind betragen demnach maximal acht Franken pro Tag», so der Preisüberwacher. Nach seiner Ansicht sei es möglich, mit acht Franken pro Kind und Tag ausgewogen zu kochen. 

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Meierhans schätzt, dass die Eltern sich mit 31,6 Millionen Franken pro Jahr an den Schullagern beteiligen. Würden die Eltern nur die acht Franken pro Tag und Kind verrechnet, wären es rund 20 Millionen Franken weniger. Die Eltern zahlen fürs Schullager deutlich zu viel, heisst es im Bericht.

Acht Franken für die Verpflegung im Klassenlager? Das reicht nicht, sagt dagegen der oberste Schulleiter Thomas Minder. «Auch zu Hause können sie nicht für acht Franken pro Tag ausgewogen kochen.» Die meisten Schulen würden pragmatisch handeln. «Wenn die Lehrperson merkt, dass der Verpflegungsbeitrag für die Familie eine Hürde darstellt, bieten Schule Rabatte an. Dafür braucht es keinen riesigen Bürokratieapparat.» Für viele Familien sei der Betrag aber kein Problem. «So ist eine gewisse Quersubventionierung möglich.» 

Für Preisüberwacher Meierhans genügen solche Hilfen aber nicht. Die Inanspruchnahme sei «schambehaftet». Darum dürften viele betroffene Familien verzichten. 

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