Ukrainer und Ukrainerinnen, die mit ihrem Auto in die Schweiz geflüchtet sind und hier Sozialhilfe beziehen, müssten ihre Autos eigentlich abgeben. Doch bei der Umsetzung dieser Regel hapert es – kein einziges Auto wurde bis jetzt verkauft, meldet SRF.
Die Ungerechtigkeit, dass ukrainische Flüchtlinge im Gegensatz zu Schweizer Sozialhilfebezügern ihr Auto behalten dürfen, wird wohl auch in Zukunft bestehen bleiben.
Gleichbehandlung ist oft schwierig
Ursprünglich wurden die Autos der Flüchtlinge aus der Ukraine nicht zu ihrem Vermögen angerechnet. Sie durften die Autos deshalb trotz Sozialhilfebezügen behalten. Eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Sozialhilfebezügern – diese müssen ihre Autos verkaufen, wenn sie Unterstützung vom Staat oder Kanton wollen.
Um die Ungerechtigkeit auszuräumen, änderten die Kantone Ende 2022 die Vorschriften. Seit Anfang dieses Jahres müssen auch Ukrainerinnen ihre Fahrzeuge verkaufen, wenn sie weiterhin Sozialhilfe beziehen wollen. Die kantonalen Sozialbehörden prüfen seither mögliche Zwangsverkäufe.
Das SRF hat diesbezüglich bei sieben Kantonen nachgefragt – die Antworten fielen überall ähnlich aus. In allen Kantonen laufen Prüfverfahren für Zwangsverkäufe, aber die praktische Umsetzung von Zwangsverkäufen ist oft schwierig.
Autobesitzer ziehen alle Register
Denn um einen Halter eines Autos dazu zwingen zu können, sein Auto zu verkaufen, muss das Auto der Person auch wirklich gehören. Und das ist oft gar nicht der Fall. Denn viele Autos gehören anderen Personen, die beispielsweise noch in der Ukraine ausharren. Den Behörden werden immer wieder Papiere vorgelegt, die das bescheinigen sollen.
Ein weiteres Problem sind geleaste Autos. Diese sind oft nicht vollständig abbezahlt und gehören somit rechtlich noch dem Autohaus. Auch hier ist ein Zwangsverkauf also nicht möglich.
Hinzukommt, dass die Autos vieler Ukrainer gar nicht genug Wert haben. Ein Zwangsverkauf macht deshalb entweder gar keinen Sinn oder ist rechtlich sogar verboten, weil der Wert des Autos geringer ist als der Vermögensfreibetrag der geflüchteten Familien. (shq)