Nun ist Schluss mit der Sonderbehandlung der Ukraine-Flüchtlinge. Vergangene Woche teilte die Aargauer Regierung mit, dass Personen mit Schutzstatus S künftig ihr Auto verkaufen müssen, wenn sie Sozialhilfe beziehen wollen – so, wie das generell auch für alle anderen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger gilt. Auf den 10. März wird die bisher geltende Spezialregelung aufgehoben.
Damit macht der Aargau keinen Alleingang. Anders als die Aargauer Regierung haben es die meisten anderen Kantone bisher zwar nicht proaktiv kommuniziert. Doch die meisten Schutzsuchenden aus der Ukraine, die ein Auto besitzen, dürften bald ein Problem bekommen.
Nach einem Jahr läuft Sonderregelung aus
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) hat bereits vergangenen November den Kantonen und Gemeinden empfohlen, die Regeln für die Ukraine-Flüchtlinge anzupassen. Ursprünglich hatten die Behörden die Auto-Ausnahme beschlossen, weil man hoffte, dass die Geflüchteten bald wieder in ihre Heimat zurückkehren können und dafür das Auto gut brauchen können. Viele Schutzsuchenden hingen an ihrem Auto, weil es etwas vom Einzigen ist, das sie noch haben.
Nun aber sind die meisten Flüchtlinge bald bereits ein Jahr in der Schweiz. Aus Sicht der Skos lässt sich die Sonderregelung nicht mehr rechtfertigen. Es geht um Gleichberechtigung mit den anderen Sozialhilfebezügern. Die Konferenz empfiehlt auch, nach zwölf Monaten bei der Anrechnung von Vermögen strenger zu werden. Die Flüchtlinge sollen ihr Vermögen zuerst aufbrauchen müssen, bevor sie Sozialhilfe beziehen können. Wobei es, wie beim Auto, Ausnahmen gibt.
Nicht immer lohnt sich Verkauf
«Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit der Kantone die Empfehlung der Skos umsetzen wird», sagt Skos-Geschäftsführer Markus Kaufmann hinsichtlich der Regel zum Autobesitz. Mehrere angefragte Kantone bestätigen dies. Die Umsetzung sei allerdings nicht so einfach. «Die Autos müssen zuerst verzollt werden, bevor sie auf den Markt gebracht werden können.» Das kostet – laut der St. Gallischen Konferenz der Sozialhilfe etwa 14 Prozent des Fahrzeugwerts. Zudem lässt sich nicht jedes Auto verkaufen.
Man müsse sich fragen, ob sich die Verwertung im Verhältnis zum Aufwand lohne. «Das dürfte nicht immer der Fall sein», gibt Kaufmann zu bedenken. Laut Skos kann das Sozialamt als Alternative die Hinterlegung des Kontrollschildes verlangen, sofern die rechtlichen Grundlagen dafür im Kanton vorhanden sind.
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Keine Ausnahme bei teuren Autos
Einige Kantone und Gemeinden schauen schon jetzt genauer hin. «Zumindest Luxusautos haben einige Kantone bei Sozialhilfebezügern aus der Ukraine schon früher nicht akzeptiert», sagt Kaufmann. Der Kanton Bern beispielsweise habe relativ rasch entschieden, teure Autos zu verwerten. Es gälten diesbezüglich schon jetzt die gleichen Regeln wie für die andern Sozialhilfebezüger, heisst es auf Anfrage beim Kanton.
Ein Jahr nach Ausbruch des Krieges ist die grosse Mehrheit der Ukraine-Flüchtlinge weiterhin auf Sozialhilfe angewiesen. Waren es im Kanton Bern beispielsweise vergangenen August 91 Prozent, sind es heute noch immer 87 Prozent. Auch in anderen Kantonen hat sich der Anteil Sozialhilfebezüger kaum verändert.