Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines ehemaligen Kadermitglieds von Postauto abgewiesen. Der Mann kritisierte die Ernennung von zwei Mitgliedern der eidgenössischen Steuerverwaltung als Leiter der Untersuchung, die gegen das Transportunternehmen geführt wird. Diese Beamten ersetzten im Jahr 2021 die zwei ursprünglich eingesetzten Verfahrensleiter.
Emanuel Lauber und Sascha Pollace sind vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) im September 2021 ausgewählt worden, um die seit Februar 2018 geführten Ermittlungen zu übernehmen. Ein ursprünglich ernannter ehemaliger Bundesrichter und ein kantonaler Untersuchungsrichter waren abgelöst worden, da es keine gesetzliche Grundlage für die Ernennung externer Personen gibt.
Fedpol hat richtig gehandelt
Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass eine solche Rechtsgrundlage auch für Ermittler aus der eidgenössischen Steuerverwaltung fehle. Er rügte, der Entscheid des Bundesrats, die Untersuchung dem Fedpol zu übertragen, erlaube nicht, die Aufgabe wiederum an Beamte der Steuerverwaltung weiterzureichen.
In einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid weist die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts diese Beschwerde des Kadermitglieds ab. Sie stellt fest, dass der Betroffene bislang nicht in die Ermittlungen der beiden Beamten der Steuerverwaltung involviert gewesen sei.
Subventionsskandal
Unter diesen Umständen sei der Entscheid der Fedpol-Direktorin korrekt. Das Urteil der Beschwerdekammer ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Damit kann die juristische Aufarbeitung des Postauto-Skandals weitergehen.
Im Februar 2018 hatte das Bundesamt für Verkehr Klage gegen Postauto eingereicht. Der Post-Tochter wird vorgeworfen, fast ein Jahrzehnt lang unrechtmässig viele Millionen an Subventionen von Bund und Kantonen eingestrichen zu haben. (SDA)