Das Bundesparlament soll in künftigen Krisenlagen virtuell tagen und generell mehr Einfluss nehmen können. Nach dem Nationalrat hat auch die zuständige Ständeratskommission entsprechenden Vorschlägen zugestimmt.
Die Vorlage gehen zurück auf zwei parlamentarische Initiativen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N). Deren Schwesterkommission beantragt nun, die Änderungen des Parlamentsgesetzes mit 9 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Virtuelle Tagungen
Konkret ist die Ständeratskommission einverstanden damit, dass die Räte in Situationen, in denen sie physisch nicht zusammentreten können, künftig auch virtuell tagen können sollen. Bei Ereignissen, die nur einzelne Regionen betreffen – etwa Naturkatastrophen – soll es möglich sein, einzelne Ratsmitglieder virtuell zuzuschalten. Ratssitzungen ausserhalb Berns sollen leichter möglich sein.
Vorgesehen ist auch eine Verkürzung der Fristen für die Behandlung, etwa bei Motionen oder parlamentarischen Initiativen, damit das Parlament rasch handeln kann – insbesondere, wenn es Änderungen an Verordnungen des Bundesrats will. Weiter soll der Bundesrat Entwürfe für sogenannte Notverordnungen immer der zuständigen Parlamentskommission vorlegen müssen.
Auch Wahlen sollen möglich sein
Im Gegensatz zum Nationalrat will die SPK des Ständerats mit 7 zu 3 Stimmen und 2 Enthaltungen auch die digitale Durchführung von Wahlen in der Vereinigten Bundesversammlung ermöglichen, sofern die technischen Voraussetzungen für die Wahrung des Wahlgeheimnisses gegeben sind.
Nichts wissen will die Kommission dagegen davon, dass Motionen einzelner Ratsmitglieder für dringlich erklärt werden können. Um in Krisensituationen handeln zu können, sei die Kommissionsmotion das richtige Instrument, hiess es.
Im Gegensatz zum Nationalrat erachtet es die Kommission ebenfalls als nicht notwendig, ein neues Organ zur obersten Leitung der Parlamentsverwaltung zu schaffen. Hingegen sprach sich die Ständeratskommission mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung für die Schaffung einer Revisionsstelle aus, die direkt der Verwaltungsdelegation unterstellt ist.
Bundesrat einverstanden
Der Bundesrat hatte sich mit den Vorschlägen der SPK-N weitgehend einverstanden erklärt. Vorbehalte meldete er hinsichtlich der Verkürzung von Fristen zur Beantwortung von Vorstössen an – insbesondere, weil im Falle gleichlautender Kommissionsmotionen auch in normalen Zeiten eine kürzere Frist gälte.
Hintergrund der Diskussion sind die Ereignisse zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühling 2020. Damals war die Frühjahrssession des Bundesparlaments abgebrochen worden, die Tätigkeit der Kommissionen wurde vorübergehend eingeschränkt.
Die Vorlage wird vom Ständerat in der Herbstsession behandelt. (SDA)