Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider (59) hat den Griff des Bundesrats zu Notrecht für die Stabilisierung und Übernahme der angeschlagenen Grossbank Credit Suisse (CS) durch die UBS verteidigt. Plötzlich habe die Zeit gedrängt, um einen Konkurs abzuwenden, sagte sie am Dienstag in der SRF-Radiosendung «Tagesgespräch».
Die Regierung habe rechtlich korrekt gehandelt, die Bedingungen zur Anwendung von Notrecht seien erfüllt gewesen. «Es muss ein Notfall sein», so Baume-Schneider. «Es war die beste Lösung.» Ein Konkurs der systemrelevanten CS sei keine Option gewesen.
CS-Rettung war keine Parteipolitik
Der Entscheid habe nichts mit Parteipolitik zu tun gehabt, sondern mit der Verantwortung für die Schweiz und das Ausland, so die Bundesrätin weiter. Ein Zusammenbruch der CS «hätte für das In- und Ausland eine Katastrophe gegeben».
Baume-Schneider verteidigte insbesondere den Eingriff ins Aktionärsrecht. Grundsätzlich bestehe für Aktionäre immer ein Risiko. «Wenn es einen Konkurs gegeben hätte, wären die Aktionäre in einer noch schwierigeren Situation», sagte die Bundesrätin.
Keine Zeit für Aktionärsrechte
Der Bundesrat hatte für die kurzfristige Übernahme der CS durch die UBS am vorletzten Wochenende die Rechte der Bankaktionäre via Notrecht ausser Kraft gesetzt. Im Normalfall hätten die CS- und die UBS-Eigentümer an einer ausserordentlichen Generalversammlung über den Zusammenschluss befinden müssen.
Nun brauche es eine politische Aufarbeitung, sagte die Justizministerin. Es habe sich gezeigt, dass bei einem mangelnden Vertrauen der Bankkunden auch ein grosses Sicherungsdispositiv nichts nütze. «Dann wird es schwierig.» Es müsse jetzt diskutiert werden, was die nun neu geschaffene UBS als noch grössere Bank für das Land bedeute. (SDA/shq)