Pauschale bei Nebenkostenabrechnung wird automatisch erhöht
Verwaltungen zocken Mieter ab

Mit den Energiepreisen steigen für viele Mieter auch die Nebenkosten. Und das gilt dann auch für die Verwaltungskosten, obwohl der Aufwand gar nicht steigt. Dagegen wehrt sich der Mieterverband.
Publiziert: 09.10.2022 um 18:09 Uhr
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Aktualisiert: 10.10.2022 um 10:17 Uhr
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Sei es fürs Kochen, Duschen oder Heizen: Angetrieben vom Ukraine-Krieg steigen für viele die Energiekosten massiv an.
Foto: Keystone

Das tut so richtig weh! Angetrieben durch den Ukraine-Krieg steigen die Energiepreise im kommenden Jahr brutal an. Je nach Gemeinde kann das gleich ein Vielfaches ausmachen. Wer noch mit Gas oder Öl heizt, muss laut dem Schweizer Mieterinnen- und Mieterverband gar mit einer Verdoppelung der Energiekosten rechnen. Das kann gemäss der «SonntagsZeitung» teilweise bis zu 100 Franken Mehrkosten pro Monat bedeuten.

Davon wiederum profitieren einzelne Liegenschaftsverwaltungen. Denn parallel zu den höheren Energiepreisen steigen vielerorts auch die Nebenkosten. Darin enthalten ist auch eine Pauschale, die Mieterinnen und Mieter jährlich an ihre Verwaltung zahlen für deren Aufwand bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung.

Für den Mieterverband ist das «stossend»

In der Regel liegt diese Pauschale zwischen drei und vier Prozent der Nebenkosten. Und weil die Nebenkosten steigen, werde nun oft automatisch auch die Pauschale erhöht – ganz egal, ob der Abrechnungsaufwand der Verwaltungen ebenfalls angestiegen sei oder nicht, schreibt die «SonntagsZeitung». Viele Mieter würden so über Gebühr zur Kasse gebeten.

Beim Mieterverband stösst diese Regelung auf heftige Kritik: «Es ist stossend und rechtlich nicht ganz klar, was erlaubt ist und was nicht», wird Walter Angst vom Mieterverband Zürich zitiert. «Der Arbeitsaufwand wird nicht grösser, nur weil man höhere Beträge zusammenrechnen muss.» Werde an der bisherigen Pauschale festgehalten, bedeute dies, «dass sich die Verwaltungen bereichern können», heisst es vom Zürcher Mieterverband weiter.

Verwaltungen gehen unterschiedlich vor

Die meisten Immobilienverwaltungen aber sehen das anders. Eine Umfrage der «SonntagsZeitung» zeigt: Sie wollen an der bisherigen Verwaltungspauschale festhalten. So weise Verit, die schweizweit rund 16'500 Wohnungen betreut, etwa darauf hin, dass die Pauschale normalerweise während der Laufzeit eines Mandates nicht den Marktgegebenheiten angepasst werde. Heisst: Umgekehrt steige sie also auch nicht, wenn etwa durch Sanierungen tiefere Nebenkosten erreicht werden könnten.

Gleichzeitig steige der Aufwand durchaus, wird bei Verit betont. Denn Mieterinnen und Mieter hätten im Moment viele Fragen, weshalb der Beratungsaufwand enorm steige.

Mieter sollen notfalls vor Gericht ziehen

Anders geht wiederum die Livit vor. Die Immobilienverwaltung des Versicherers Swiss Life passe ihre Verwaltungspauschale durchaus an, ist weiter zu lesen. Sie verzichte «bereits seit diesem Mai bei Wohnliegenschaften mit Öl- oder Gasheizungen proaktiv auf die Honorarsteigerung auf die gesamten Heizkosten».

Mietern, die mit ihrer Hausverwaltung hingegen weniger Glück haben, rät der Mieterverband Zürich, sich beraten zu lassen und notfalls rechtlich zu wehren. Offensichtlich brauche es eine richterliche Neubeurteilung, um die bisherige Handhabe neu zu regeln. (dba)

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