Parlamentarische Ermittler
Das macht die Geschäftsprüfungskommission

Am Dienstag hat die Geschäftsprüfungskommission über die Corona-Leaks diskutiert. Doch was macht so eine Geschäftsprüfungskommission genau?
Publiziert: 24.01.2023 um 17:48 Uhr
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Aktualisiert: 25.01.2023 um 13:44 Uhr
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Die Corona-Leaks rund um Bundesrat Alain Berset geben zu reden.
Foto: keystone-sda.ch

In den letzten Wochen sorgten die Corona-Leaks in den Medien für Aufsehen – aber auch in der Politik. Laut wurde gefordert, dass die Weitergabe von Informationen aus dem Innendepartement an die Ringier-Leitung untersucht werden muss. Selbst Bundesrat Alain Berset (50), der sich sonst mit jeglichen Kommentaren zurückhielt und auf die Gewaltentrennung verwies, findet die politische Untersuchung «eine gute Sache.»

Zuständig für solche politischen Untersuchungen sind die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrats (GPK-N) sowie des Ständerats (GPK-S). Diese überprüfen aber nicht nur aktuelle Fälle wie die Corona-Leaks, sondern sind immer dafür da, der Exekutive (Bundesrat und Verwaltung) und den Bundesbetrieben auf die Finger zu schauen. Sie prüfen beispielsweise jährlich den Geschäftsbericht des Bundesrats.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Wie auch andere parlamentarische Kommissionen setzen sich die GPK aus Mitgliedern des jeweiligen Rats zusammen. Die Parteien können entsprechend ihrer Grösse wählen, wer sie in der GPK vertritt.

Die GPK-Mitglieder untersuchen alles anhand von drei Kriterien:

  • Rechtmässigkeit: Also, ob Entscheide und Massnahmen Verfassung, Gesetzen und Verordnungen oder internationalem Recht entsprechen.
  • Zweckmässigkeit: Sind die Massnahmen überhaupt geeignet, um das angestrebte Ziel zu erreichen?
  • Wirksamkeit: Wird die Wirkung einer Massnahme dem gesetzten Ziel gerecht?

Sinn des Kontrollorgans ist es, Transparenz zu schaffen und Missstände frühzeitig zu entdecken. Dafür holt eine GPK Auskünfte ein und kann Verwaltungsvertreter zu Anhörungen einladen.

Weitreichende Kompetenzen

Einzelne Aufgaben werden an Unterkommissionen verteilt. Diese Subkommissionen sind jeweils für die Kontrolle von zwei Departementen zuständig. Sonderfälle wie die «Corona-Leaks» können auch an Arbeitsgruppen übertragen werden. Die Arbeitsgruppe zu den «Corona-Leaks» wurde gleich ausgestaltet wie die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Die GPDel wurde 1992 nach der «Fichen-Affäre» ins Leben gerufen.

Die GPDel hat weitreichende Kompetenzen: Sie hat Einblick in vertrauliche Unterlagen, beispielsweise solche, die dem Bundesrat bei der Entscheidungsfindung dienten. Zudem kann sie Zeugen befragen. Die nun eingesetzte Arbeitsgruppe darf bei der GPDel anfragen, damit diese solche vertraulichen Unterlagen für sie untersucht.

Empfehlungen, aber keine Anweisungen

Eine GPK ist ein rein politisches Gremium, denn sie kann zwar frei entscheiden, was sie sich genauer anschaut, doch Anweisungen geben darf es nicht. Die GPK verabschiedet bloss Empfehlungen. Oder aber sie kann einen Vorstoss lancieren, der dann allerdings ganz normal im Parlament behandelt wird.

Der Einführungsleitfaden für neue Mitglieder betont, dass die GPK Beurteilungen mit einer «gewissen Zurückhaltung» vornimmt. Die GPK-Mitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis. (tom)

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