Parlament muss noch grünes Licht zum AHV-Abkommen geben
Schweizer Renten sollen auch nach Albanien fliessen

Albanische Rentnerinnen und Rentner, die lange in der Schweiz gearbeitet haben, erhalten heute bei einer Rückkehr in ihre Heimat keine AHV. Das soll sich bald ändern.
Publiziert: 25.08.2022 um 09:27 Uhr
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Heute können albanische Rentner AHV nur in der Schweiz beziehen, nicht aber in ihrer Heimat.
Foto: Keystone

Den Lebensabend in der Heimat verbringen? Albanische Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz überlegen sich das heute zweimal. Denn gehen sie zurück, erhalten sie keine AHV. Auch wenn sie jahrzehntelang in der Schweiz gearbeitet und deshalb Anspruch auf die Rente haben. Der Grund dafür ist ein fehlendes Sozialversicherungsabkommen mit Albanien, das Voraussetzung dafür ist, dass die Renten ins Ausland gezahlt werden können.

Die Schweiz hat solche Abkommen inzwischen mit allen Balkan-Staaten – ausser Albanien. Rentner aus dem Kosovo beispielsweise erhalten ihre AHV – und auch IV-Renten – seit 2019 auch in der Heimat.

Es geht um 2,5 Millionen Franken

Innenminister Alain Berset (50) hat die Vereinbarung mit Albanien bereits im Februar unterzeichnet. Doch bevor erstmals AHV-Gelder nach Albanien fliessen können, müssen noch die Parlamente beider Länder das Abkommen absegnen. Der Bundesrat hat nun die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Das Ja der Albaner ist sicher, und auch in der Schweiz dürfte die Genehmigung durch National- und Ständeräte eine Formsache sein. Es könnten also schon bald erste Renten ins Balkanland fliessen.

Der Bund schätzt, dass das Abkommen zu Mehrkosten von etwa 2,5 Millionen Franken führen wird. Genau lässt sich das allerdings nicht sagen, weil unklar ist, wie viele Rentnerinnen und Rentner sich dazu entscheiden werden, wegen des Abkommens nun nach Albanien zurückzukehren.

Unter dem Strich könnte Schweiz sparen

Man rechne damit, dass die Auszahlung der Renten im Ausland dazu beitrage, dass sich mehr Rentnerinnen und Rentner dazu entschieden, die Schweiz zu verlassen, so der Bund. Dies könne sich für die Schweiz unter dem Strich finanziell auszahlen. Denn diese Personen hätten dann keinen Anspruch mehr beispielsweise auf Ergänzungsleistungen, Verbilligungen der Krankenkassenprämien oder Sozialhilfe. Diese Leistungen werden nämlich nur an Personen in der Schweiz ausbezahlt. (lha)

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