Mitte November war bekannt geworden, dass im Berner Haus der Religionen Zwangsheiraten durchgeführt wurden. Doch für die Stadtregierung ist das kein Grund, der Institution die Subventionen zu streichen.
Der Leistungsvertrag mit dem Haus der Religionen umfasst laut Gemeinderat Leistungen, die im öffentlich zugänglichen Bereich der Institution erbracht werden. Die Vorkommnisse fanden nicht im öffentlichen Bereich statt.
Die im Haus beheimateten Religionsgemeinschaften werden vom Leistungsvertrag nicht umfasst, wie der Gemeinderat in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage schreibt.
Kein Grund für Sanktionen
Nach Auffassung des Gemeinderats liegt daher kein Grund für die Sistierung oder Auflösung des Leistungsvertrags mit dem Haus der Religionen vor, wie dies die Freisinnigen und Jungfreisinnigen im Berner Stadtparlament ins Spiel gebracht hatten.
Die Trägerschaft des Hauses der Religionen habe sich der Angelegenheit rasch angenommen und notwendige Massnahmen eingeleitet, heisst es in der Antwort weiter. Der Gemeinderat will deren Umsetzung verfolgen.
Imam tritt zurück
Der Imam des Muslimischen Vereins Bern und der Trägerschaft der Moschee im Haus der Religionen, Mustafa Memeti, hat jüngst die Konsequenzen aus den Vorfällen gezogen und auf Ende April seinen Rücktritt erklärt.
Mitte November 2022 machte das Schweizer Radio und Fernsehen SRF publik, dass im Haus der Religionen in Bern Zwangsheiraten durchgeführt wurden. Dabei habe der Imam nicht in allen Fällen geprüft, ob die Grundlagen für eine religiöse Eheschliessung erfüllt seien. Für diesen «Organisationsmangel» übernehme er Verantwortung, schrieb Memeti Anfang Januar in einer Mitteilung. (SDA/sf)