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Naveen Hofstetter im Aargauer Wahlkampf
Verurteilter SVP-Lokalpolitiker provoziert weiter

Trotz Verurteilung wegen Rassendiskriminierung tritt der Aargauer SVP-Politiker Naveen Hofstetter zur Kantonsparlamentswahl an. Auch im Wahlkampf provoziert er gerne.
Publiziert: 28.09.2024 um 12:14 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2024 um 12:45 Uhr
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Naveen Hofstetter liebt die Provokation. Das hat ihm dieses Jahr aber auch eine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung eingetragen.
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Auf einen Blick

  • Naveen Hofstetter kandidiert trotz Verurteilung wegen Rassendiskriminierung
  • Er provoziert wieder mit Wahlplakaten und spielt auf seine Verurteilung an
  • Verurteilt zu 70 Tagessätzen und 2500 Franken Busse
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Naveen Hofstetter (40) liebt die Provokation. Das hat dem Aargauer SVP-Lokalpolitiker schon mehrfach Ärger eingetragen – und sogar eine vom Bundesgericht bestätigte Verurteilung wegen Rassendiskriminierung, nachdem er in Facebook-Posts gegen afrikanische Flüchtlinge und gleichgeschlechtliche Paare gehetzt hatte. Das aber hält Hofstetter nicht davon ab, für die Aargauer Grossratswahlen im Oktober zu kandidieren.

Und auch dieses Mal kann es der SVP-Politiker nicht lassen. «Ärgern Sie sich nicht schwarz. Wählen Sie Naveen Hofstetter», wirbt er auf seinen Wahlplakaten. Er scheint damit nicht nur auf seine eigene Hautfarbe anzuspielen, sondern auch auf die Verurteilung wegen Rassendiskriminierung – und sich damit auch darüber lustig zu machen.

«Solche Sprüche passen halt einfach zu mir. Ich bin dafür bekannt», sagt Hofstetter verschmitzt. Und: «Leichte Provokationen müssen in der Politik möglich sein.» Der SVP-Kandidat ist selber gespannt, ob es ihm für eine Wahl ins Kantonsparlament reicht. «Gerade aufgrund meiner Vorgeschichte wird es spannend sein herauszufinden, ob mich der Wähler für diese lächerliche Verurteilung abstraft oder dennoch unterstützt.»

Volk soll über Wählbarkeit entscheiden

Die SVP-Basis hatte Hofstetter im Wissen um seine Verurteilung nominiert. Für die SVP sei die Meinungsfreiheit in einer Demokratie und in der Schweiz ein hohes Gut, hatte die Bezirkspartei argumentiert. Deshalb solle das Volk entscheiden, ob Hofstetter als Grossrat wählbar sei oder nicht. Der Lokalpolitiker hatte bereits im Jahr 2021 für das Kantonsparlament kandidiert.

Das Bundesgericht hatte im April die Beschwerde des SVP-Manns gegen das Urteil des Aargauer Obergerichts abgewiesen. Dieses hatte den Lokalpolitiker im November 2022 wegen mehrfacher Diskriminierung und Aufruf zu Hass zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 170 Franken und zu einer Busse von 2500 Franken verurteilt. Hofstetter wollte einen Freispruch.

Er hatte im Vorfeld der Abstimmung «Ehe für alle» drei Beiträge auf seinem Facebook-Profil veröffentlicht, in denen er Menschen aus Afrika und gleichgeschlechtliche Paare verunglimpfte.

Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass die verwendeten Begriffe wie «Männer afrikanischer Herkunft» und «afrikanische Flüchtlinge» eine Ethnie oder Rasse bezeichneten, die von der Strafnorm gegen Diskriminierung im Strafgesetzbuch erfasst würden.

Hofstetter habe mit den gewählten Ausdrücken auf einen ganzen Kontinent abgezielt. Kernbotschaft eines weiteren Beitrags sei zudem, dass Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebten, unnatürlich beziehungsweise Menschen zweiter Klasse seien. Laut Bundesgericht handelt sich dabei um eine pauschale Herabsetzung im Sinne des Gesetzes.

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