2500 Franken Busse wegen Rassendiskriminierung
Obergericht verschärft Strafe gegen SVP-Lokalpolitiker

Der Aargauer Lokalpolitiker Naveen Hofstetter wollte die Verurteilung wegen Rassendiskriminierung nicht akzeptieren. Doch das Obergericht bestätigt nun das Urteil – und verschärft sogar die Strafe.
Publiziert: 01.11.2022 um 18:39 Uhr
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Foto: Blick

Der Aargauer SVP-Lokalpolitiker Naveen Hofstetter (40) ist vom kantonalen Obergericht der Rassendiskriminierung und des Aufrufs zu Hass schuldig befunden worden. Der Präsident der SVP-Ortspartei Rothrist kassiert eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 170 Franken. Hinzu kommt eine Busse von 2500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hofstetter hatte vergangenes Jahr auf Facebook im Zusammenhang mit der Ehe für alle Afrikaner pauschal als pädophile Vergewaltiger dargestellt. Nachdem er dafür kritisiert worden war, hatte er jenen Teil des Posts gelöscht. Legte aber nach, indem er sagte, dass es «einfach die Realität» sei, dass «häufig die jüngsten Mädchen von Männern afrikanischer Herkunft sexuell belästigt werden». Zudem schrieb er in einem anderen Post, die Ehe für alle sei ein Schritt für weitere Forderungen zu Kindsadoptionen von «unnatürlichen Partnerschaften». Die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter (49) hatte daraufhin Strafanzeige gegen Hofstetter eingereicht.


Strafe verschärft

Das Obergericht sprach in der mündlichen Begründung von einer «bewussten Wortwahl» Hofstetters in den Facebook-Posts. Er habe beim Verfassen Zeit gehabt. Laut Obergericht würdigte der Schreiber eine Ethnie und Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung herab.

Das Obergericht bestätigte damit das im April von einem Einzelrichter am Bezirksgericht Zofingen gefällte Urteil und verhängte zusätzlich eine Busse. Hofstetter hatte das Urteil weitergezogen und forderte wie vor Bezirksgericht einen Freispruch.

Er habe sich «mit falschen Worten geäussert», sagte er vor Obergericht. Seine Sätze seien «wahnsinnig übertrieben gewesen». Er mache sich Sorgen über die verschiedenen Kulturen in der Schweiz. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass die Äusserungen im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung geschrieben worden seien.

Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung sowie eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen und eine Busse von 4000 Franken. Die Aussagen in den Facebook-Posts seien «kein Schnellschuss» gewesen.

«Sie wollten Aufmerksamkeit»

Das Obergericht bezeichnete die zusätzlich ausgesprochene Busse von 2500 Franken als «spürbare Sanktion». Man dürfe in politischen Diskussionen vereinfachen und übertreiben, sagte der Gerichtsvorsitzende. Die mögliche Kritik müsse jedoch sachlich sein.

«Sie wollten Aufmerksamkeit, und die haben sie bekommen – allerdings auch von Polizei und Staatsanwaltschaft», sagte der Gerichtsvorsitzende. Es gebe in der Politik ein Stück Verrohung der Sitten. Juristisch bestehe indes «kein Spielraum». (SDA/lha)

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