Busse von 2500 Franken
Aargauer SVP-Politiker Hofstetter wegen Rassendiskriminierung verurteilt

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Aargauer SVP-Politikers Naveen Hofstetter wegen Rassendiskriminierung bestätigt. Dieser hatte drei Beiträge veröffentlicht, in denen er Menschen aus Afrika und gleichgeschlechtliche Paare verunglimpfte.
Publiziert: 05.06.2024 um 12:28 Uhr
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Aktualisiert: 06.06.2024 um 16:46 Uhr
Foto: PETER GERBER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Aargauer Obergericht verurteilte Naveen Hofstetter, Präsident der SVP-Ortspartei Rothrist, im November 2022 zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 170 Franken und einer Busse von 2500 Franken.

In seinen Posts schrieb er unter anderem, es sei Realität, «dass häufig die jüngsten Mädchen von Männern afrikanischer Herkunft sexuell belästigt werden». Wenn nun zugelassen werde, dass in naher Zukunft dann auch afrikanische Flüchtlinge kleine Mädchen zwecks sexueller Handlungen adoptieren dürften, «dann Gute Nacht mit unserer Kultur». Das Gesetz «sei ein Schritt für weitere Forderungen zu Kindsadoptierungen von unnatürlichen Partnerschaften».

Begriffe sind diskriminierend

Das Bundesgericht hält in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest, dass die verwendeten Begriffe wie «Männer afrikanischer Herkunft» und «afrikanische Flüchtlinge» eine Ethnie oder Rasse bezeichneten, die von der Strafnorm gegen Diskriminierung im Strafgesetzbuch (Artikel 261bis) erfasst würden.

Der Beschwerdeführer habe mit den gewählten Ausdrücken auf einen ganzen Kontinent abgezielt. Es sei nicht davon auszugehen, dass ein unbefangener Durchschnittsadressat die Begriffe lediglich als Bezeichnung für eine geographische Gruppe verstehe. Die Verwendung eines Sammelbegriffs diene gerade der Vereinfachung, führt das Bundesgericht aus.

Relevant sei zudem, dass beim Durchschnittsleser eine Assoziation mit der Hautfarbe hervorgerufen werde. Diese sei insbesondere ein Merkmal, das die Rasse im Sinne der Bestimmung im Strafgesetzbuch auszeichne.

Kernbotschaft eines weiteren Beitrags sei zudem, dass Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, unnatürlich beziehungsweise Menschen zweiter Klasse seien. Laut Bundesgericht handelt sich dabei um eine pauschale Herabsetzung im Sinne des Gesetzes.

Bezug zu Europäischem Gerichtshof

Die Verurteilung des Politikers ist gemäss Bundesgericht mit der Meinungsäusserungsfreiheit politischer Parteien vereinbar. Würden sich diese im Wahlkampf befinden, sei ihnen aus demokratischen Gründen zwar ein weitreichender Schutz zuzugestehen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe in diesem Zusammenhang jedoch betont, dass gerade in einem politischen Kontext ein fremdenfeindlicher Diskurs weitaus schädlichere Auswirkungen habe. Dies gelte auch im Zusammenhang mit der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.

Wie weiter aus dem Urteil hervorgeht, sei unklar, ob Hofstetter die Beiträge im Namen einer politischen Partei oder als gewählter Politiker veröffentlicht habe. Seine Äusserungen hätten weder von ihm beanstandete Missstände in den Vordergrund gestellt, noch habe er einen sachlichen Beitrag zu einer politischen Debatte geliefert. 

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