Minderjährige dürfen nach dem Willen des Nationalrats künftig nicht mehr in Ausschaffungshaft genommen werden. Der Nationalrat hat über eine Standesinitiative aus Genf ein zweites Mal abgestimmt und mit 95 zu 93 Stimmen bei 6 Enthaltungen doch noch zugestimmt. In einem ersten Votum war der Entscheid gegen die Initiative mit 95 zu 95 Stimmen bei 3 Enthaltungen und dem Stichentscheid von Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (FDP/VD) äusserst knapp.
Es wurde deshalb ein Ordnungsantrag gestellt, der eine Wiederholung der Wahl verlangte. Dieser wurde mit 115 zu 78 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. In einem zweiten Votum wurde nun also die Standesinitiative angenommen.
Verstoss gegen Kinderrechtskonvention
In der vorberatenden Kommission war eine Mehrheit davon ausgegangen, dass die Kantone das Instrument zurückhaltend anwendeten und jeweils alternative Möglichkeiten prüften, wie Sprecher Marco Romano (CVP/TI) sagte. Es brauche keinen Eingriff des Bundesgesetzgebers.
Valérie Piller Carrard (SP/FR) argumentierte für die Kommissionsminderheit, dass die Administrativhaft für Jugendliche gegen die Kinderrechtskonvention verstosse und die psychische Gesundheit der Jugendlichen gefährde. Es gebe Kantone, die diese Administrativhaft erfolgreich abgeschafft hätten. Nun brauche es eine Lösung auf Bundesebene.
Jugendliche unter 15 wurden inhaftiert
Für Kinder unter 15 Jahren ist die Administrativhaft schon heute verboten. Der Kanton Genf will sie mit seiner Initiative auch für 15- bis 18-Jährige untersagen. Die Diskussion ausgelöst hatte ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats. Der Bericht hielt fest, dass in manchen Kantonen sogar Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren inhaftiert werden.
Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat. (SDA)