Kinder und Jugendliche dürfen keine Werbung für Zigis und andere Tabakwaren mehr zu sehen bekommen. Das hat die Schweiz im Februar 2022 mit der Annahme der Tabak-Initiative in die Bundesverfassung geschrieben.
Doch bei der Umsetzung harzt es gewaltig! Am Donnerstag hat der Nationalrat die Gesetzesreform nach zweieinhalbstündiger Debatte abgelehnt – mit 121 zu 64 Stimmen und 5 Enthaltungen. SP, Grüne und SVP sagten fast geschlossen Nein.
Taktisches Nein von Links
Weniger einstimmig waren die Parteien in ihrer Begründung. Die SVP-Fraktion sah unter anderem die Wirtschaftsfreiheit gefährdet und machte geltend, dass der Bundesrat mit dem Umsetzungsvorschlag der Initiative über das Ziel hinausgeschossen sei.
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Die Ratslinke kämpfte hingegen für ein strikteres Verbot. Sie kritisierte etwa die vorgesehene Erlaubnis für Tabakwerbung in Zeitungen und Zeitschriften, die sich vor allem (genau: zu 95 Prozent) an Erwachsene richten. Auch das mögliche Sponsoring von Open Airs und Konzerten war ihnen ein Dorn im Auge – selbst wenn vorgesehen war, dass Minderjährige dieses Sponsoring nicht zu Augen bekämen.
Der Bundesrat hatte die Initiative mit einem umfassenden Werbeverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten umsetzen wollen, der Ständerat schwächte die Vorlage im vergangenen Herbst aber ab – zum Missfallen von Initiativkomitee und linken Parteien. Weil die Mehrheit des Nationalrats in entscheidenden Kritikpunkten von SP und Grünen nicht einlenken wollte, orchestrierte die Ratslinke in letzter Minute noch das Nein zum Gesetz.
Vorlage hat im Vorfeld Kritik ausgelöst
Womit dieses wieder zurück auf Feld 1 ist. Nun muss die zuständige Kommission des Ständerats über die Bücher und einen Vorschlag liefern, der dem Nationalrat mehr entgegenkommt. SP und Grüne dürfen also auf eine striktere Umsetzung in der zweiten Runde hoffen. Falls der Ständerat die Vorlage ablehnt oder der Nationalrat danach ein zweites Mal, ist das Geschäft erledigt. Dann bräuchte es eine komplett neue Idee für die Umsetzung der Initiative.
Die Vorlage war schon im Vorfeld auf Kritik gestossen. Das Bundesamt für Justiz hatte den Entwurf des Ständerats von vergangenem Herbst gerügt: Die Streichung von einigen Artikeln des ursprünglichen Initiativtextes sei «nicht verfassungskonform». Die zuständige Kommission des Nationalrats hat aber Mitte Januar den grössten Teil der Vorschläge des Ständerates übernommen. (SDA/zac)