SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler (45) solidarisiert sich mit Polizisten und Juristen, die offen dazu aufrufen, sich der Zertifikatspflicht zu widersetzen. «Ich finde es sehr bedenklich, dass die Regierung gegen die Verfassung und die Gesetze verstösst», so Geissbühler in einer Videobotschaft auf der Website des Vereins «Wir für euch».
Sie erinnert ans Diskrminierungsverbot in der Bundesverfassung. «Heute ist es aber so, dass gesunde Menschen diskriminiert werden, wenn sie kein 3G haben», so die ehemalige Polizistin. «Darum müssen wir dringend aufhören mit dem 3G», fordert sie.
Zweifel am Nutzen der Impfung
Auf Nachfrage von Blick steht Andrea Geissbühler weiterhin zu ihren Aussagen. «Mit der 3G-Regel ist eine Grenze überschritten worden.» Die Regel «führt zu so viel Spaltung und Hetze – das sehe ich ja jetzt an den Kommentaren und Mails, die ich auf mein Statement bekomme», führt die Parlamentarierin aus.
Die Nationalrätin sagt dann aber doch, sie wolle dem Bundesrat nicht einmal unterstellen, dass er dies absichtlich gemacht habe. Im Video allerdings behauptet die SVPlerin, dass der Bundesrat gegen Verfassung und Gesetze verstosse. In welcher Weise der Bundesrat das tun soll, kann die Politikerin auf Nachfrage aber nicht ausführen.
Politikerin gibt sich überrascht
Geissbühler betont auch, dass sie sich nicht generell gegen Massnahmen ausspreche: «Zur Impfung aufrufen, informieren – das ist für mich alles in Ordnung.» Aber Ausgrenzung, «dieser faktische Impfzwang», sei der Schweiz unwürdig. Zumal die Impfung ja nicht so wirke wie erhofft. «Sonst hätten wir ja jetzt keine Probleme mit steigenden Zahlen.»
Und Geissbühler sagt, sie sei vor etwa vier Wochen für dieses Video-Statement angefragt worden – als ehemalige Polizistin und Mitglied der nationalrätlichen Rechtskommission. Vom Echo, das sie damit ausgelöst hat, gibt sie sich überrascht. Sie hätte nicht damit gerechnet, dass das Video überhaupt wahrgenommen werde.
Plötzlich geht sie noch weiter
Für Andrea Geissbühler ist klar, dass es am 28. November ein Nein zum Covid-Gesetz braucht – denn sonst erhalte der Bundesrat einen Blankoscheck, um in den kommenden zehn Jahren zu schalten und walten, wie er wolle. Ein Argument, das Covid-Gesetz-Gegner häufig anbringen – das allerdings nicht stimmt. Einzelne Bestimmungen des Covid-Gesetzes haben zwar tatsächlich erst Ende 2031 als Ablaufdatum. Allerdings geht es dabei nicht um die Bestimmungen zu den Corona-Schutzmassnahmen. Beim Zertifikatssystem endet die Gültigkeitsdauer Ende 2022.
Es ist am 28. November bereits das zweite Mal, dass die Stimmbevölkerung über das Covid-Gesetz entscheidet. Die Änderungen gegenüber März 2021, um die es diesmal geht, betreffen vorab das Covid-Zertifikat. Gerade dieses ist den Gegnern ein Dorn im Auge.
Es geht aber noch um einiges mehr. So wurden auch die Hilfsmassnahmen für von der Krise besonders Betroffene ausgeweitet. Die Härtefallgelder wurden aufgestockt, der Kreis der Selbständigen, die Erwerbsersatz erhalten, wurde erweitert. Zudem hat das Parlament eine Gesetzesgrundlage geschaffen, um Veranstaltern oder freischaffenden Künstlern unter die Arme zu greifen.
Es ist am 28. November bereits das zweite Mal, dass die Stimmbevölkerung über das Covid-Gesetz entscheidet. Die Änderungen gegenüber März 2021, um die es diesmal geht, betreffen vorab das Covid-Zertifikat. Gerade dieses ist den Gegnern ein Dorn im Auge.
Es geht aber noch um einiges mehr. So wurden auch die Hilfsmassnahmen für von der Krise besonders Betroffene ausgeweitet. Die Härtefallgelder wurden aufgestockt, der Kreis der Selbständigen, die Erwerbsersatz erhalten, wurde erweitert. Zudem hat das Parlament eine Gesetzesgrundlage geschaffen, um Veranstaltern oder freischaffenden Künstlern unter die Arme zu greifen.
Im «Wir für euch»-Video kritisiert Geissbühler auch, dass Menschen gekündigt werde, wenn sie nicht geimpft seien. Dass ihr eigener Präsident eine Impfpflicht fürs Gesundheitspersonal fordert, löst bei der Nationalrätin ungläubiges Staunen aus: «Dass Marco Chiesa einen Impfzwang fordert, kann ich nicht nachvollziehen», so die SVPlerin. «Gesunden Menschen eine Impfung vorzuschreiben, ist für mich Körperverletzung.»
Kapo Bern geht auf Distanz
Die Kantonspolizei Bern, früherer Arbeitgeber der heutigen Nationalrätin, distanziert sich vom Video-Statement Geissbühlers. Von ihrer eigenen Partei ist aber nichts dergleichen zu hören. Man gebe dazu keine Stellungnahme, heisst es auf dem SVP-Parteisekretariat bloss. Jedes Mitglied sei selbst für seine Äusserungen verantwortlich.
Support bekommt die Nationalrätin aber von SVP-Vizepräsident Franz Grüter (58): «Frau Geissbühler ist Politikerin und darf – wie alle anderen auch – ihre Meinung äussern.»