Nach Urteil gegen Ex-Richter in Chur
50 Parlamentarier fordern härtere Strafen bei Vergewaltigung

Ein Ex-Richter wurde wegen Vergewaltigung verurteilt, er ist aber dennoch frei. Parlamentarier von links bis rechts fordern nun härtere Strafen für Straftäter: Bedingte Strafen sollen nur noch bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr möglich sein.
Publiziert: 14.12.2024 um 13:56 Uhr
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Aktualisiert: 14.12.2024 um 14:03 Uhr
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Der Fall des Ex-Richters, der seine damalige Praktikantin vergewaltigt hat, sorgte für Schlagzeilen.
Foto: Sandro Zulian

Auf einen Blick

  • SVP-Nationalrätin fordert Verschärfung des Strafgesetzes bei Vergewaltigung und schweren Delikten
  • Bedingte Strafen sollen nur noch bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr möglich sein
  • 50 Ratsmitglieder fast aller Fraktionen unterstützen die Motion von Nina Fehr Düsel
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Der Fall sorgte für Schlagzeilen. Mitte November hat ein Churer Gericht einen Ex-Richter wegen Vergewaltigung, mehrfacher tätlicher sexueller Belästigung und mehrfacher Drohung gegenüber seiner damaligen Praktikantin erstinstanzlich verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten sowie eine Geldstrafe von 5400 Franken aufgebrummt.

Nur: Hinter Gitter muss der Mann trotzdem nicht. Die Strafe erfolgte bedingt, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Das geht SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel (44) gehörig gegen den Strich. Sie fordert den Bundesrat auf, die Schraube anzuziehen und das Strafgesetz zu verschärfen. Konkret: Eine bedingte Strafe soll nur noch bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich sein. Wer eine schärfere Strafe kassiert, soll diese absitzen müssen. Am Montag will Juristin Fehr Düsel eine entsprechende Motion einreichen, die von 50 Ratsmitgliedern fast aller Fraktionen mitunterzeichnet ist.

«Auch der Abschreckungseffekt spielt eine wichtige Rolle»

Fehr Düsel kennt weitere ähnliche Fälle, bei denen der Täter nie hinter Gitter musste: «Bereits vor einem Jahr wurde in Zürich ein Mann wegen Vergewaltigung eines Au-pairs schuldig gesprochen und erhielt nur eine bedingte Strafe von 22 Monaten», sagt sie. «Jede zweite Strafe wegen Vergewaltigung wird nur bedingt ausgesprochen, ohne dass der Täter nur einen Tag ins Gefängnis muss.»

Das aber gelte auch für andere Delikte wie schwere Körperverletzung oder sexuelle Handlungen mit Kindern, die mit der heutigen Gesetzesregelung lediglich eine bedingte Strafe zur Folge haben könnten – solange der Täter in der Probezeit nicht rückfällig wird. «Dabei handelt es sich aber bereits um schwere Vergehen und Verbrechen, die ein solches Strafmass mit sich ziehen», sagt Fehr Düsel.

Eine Verschärfung sei auch im Sinne der Opfer, zeigt sich die Zürcher SVP-Politikerin überzeugt: «Hier spielt auch der Abschreckungseffekt eine wichtige Rolle. Es geht ja nicht um kleine Delikte.» Heute aber bedeute eine bedingte Strafe sogar, dass der Strafeintrag nach einigen Jahren wieder gelöscht wird, solange der Täter nicht erneut straffällig wird.

«Ein Grossteil der Bevölkerung kann diese Regelung nicht nachvollziehen», ist Fehr Düsel überzeugt. Kritik komme auch von Experten. Das Schweizer Strafrecht sei im Gegensatz zum Ausland in vielen Bereichen deutlich milder und setze mehr auf Resozialisierung. Geht es nach Fehr Düsel und ihren Mitstreitern ist damit aber schon bald Schluss.

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