Was passiert mit den zum heutigen Zeitpunkt ausstehenden Boni der Chefetage der Credit Suisse? Sie werden gekürzt. Jedenfalls jene der Geschäftsleitung.
Jene der ersten Führungsebene werden um 50 Prozent, die der zweiten Führungsebene um 25 Prozent gekürzt. Das teilte der Bundesrat schon vor wenigen Wochen mit. Doch nun hat das Finanzdepartement (EFD) von Karin Keller-Sutter (59) die angekündigten Boni-Massnahmen für die Grossbanken Credit Suisse und UBS per Verfügung umgesetzt.
Auch schon ausbezahlte Boni stehen im Fokus
«Damit wird der Verantwortung der höchsten Kader für die Situation der Credit Suisse differenziert Rechnung getragen», begründet das Finanzdepartement den Entscheid. Gestrichen und gekürzt werden zudem die im Jahr 2023 anfallenden Boni dieser Kaderstufen, dies anteilsmässig bis zum Vollzug der Übernahme.
Die Credit Suisse wird zudem verpflichtet, die Möglichkeiten einer Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungen der Konzernleitungsmitglieder seit 2019 zu prüfen und dem EFD und der Finanzmarktaufsicht (Finma) Bericht zu erstatten.
Vor der definitiven Verfügung dieser Massnahmen wurde den Betroffenen das rechtliche Gehör gewährt. Die Verfügungen können gemäss früheren Angaben des Bundes beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Wie das EFD in seiner Mitteilung schreibt, sind die Mitarbeitenden im Verfügungsverfahren jedoch nicht Partei. Die Verfügung richte sich ausschliesslich an die CS.
50 bis 60 Millionen Franken variable Vergütungen gestrichen
Mit diesen Massnahmen wird den betroffenen Mitarbeitenden ein Gesamtbetrag von 50 bis 60 Millionen Franken entzogen. Aufgrund des negativen Kursverlaufs der Credit-Suisse-Aktien mussten alle 49'000 Mitarbeitenden mit variablen Vergütungen bereits eine Einbusse von insgesamt über zwei Milliarden Franken in Kauf nehmen.
Der Bundesrat teilte schon Anfangs Mai mit, dass mit einem generellen Boni-Verbot für alle Mitarbeitenden zwar ein politisches Zeichen hätte gesetzt werden können. Allerdings hätte dieser Schritt aus Sicht der Regierung auch Risiken beinhaltet: So hätte es zu einer unerwünschten operativen Destabilisierung kommen können, indem der Abwanderungsdruck für Leistungstragende weiter erhöht worden wäre.
Auch UBS betroffen
Die UBS wird gemäss EFD ebenfalls zu zusätzlichen Regeln verpflichtet. So soll sie ihr Vergütungssystem für Personen, die hauptsächlich für die Verwertung der von der Bundesgarantie betroffenen Aktiven der Credit Suisse zuständig sind, so gestalten, dass dieses einen Anreiz bietet, die Verwertung möglichst verlustarm zu gestalten. Ziel sei es, dass die Bundesgarantie möglichst nicht in Anspruch genommen werde.
Zudem will der Bundesrat die UBS verpflichten, in ihrem Vergütungssystem weiterhin Faktoren wie Risikobewusstsein und Einhalten von Verhaltensregeln angemessen zu berücksichtigen. Mit einer entsprechenden Vorgabe besteht Gewähr, dass das Vergütungssystem der UBS nicht in einer Weise verändert wird, die das Eingehen ungebührlicher Risiken belohnt. (sie)