Auf einen Blick
- Raser können mit Geld- statt Freiheitsstrafe davonkommen
- Ein Gerichtsurteil stellt klar: Das gilt auch für Neulenker
- Motorradfahrer fuhr 146 km/h statt erlaubten 80 km/h auf der Autobahn
Statt mit Gefängnis können Raser auch mit einer Geldstrafe davonkommen. Dies bestätigte das Bundesgericht vergangenen Herbst: Ein Raser im Tessin erhielt statt einer Freiheits- eine Geldstrafe. Das Urteil basierte auf einer Regelung, die nach langen Debatten im Parlament im Oktober 2023 in Kraft trat.
Nun ist klar: Solche Geldstrafen sind auch für junge Lenker möglich. Die Regelung gilt unabhängig davon, wie lange der Fahrer bereits im Besitz des Führerausweises ist. Das Bundesgericht hat damit ein Urteil des Genfer Kantonsgerichts bestätigt, welches die Bestimmung auch auf Jung- und Neulenker ausgedehnt hat. Das wurde am Mittwoch bekannt.
Mit Karacho auf der Autobahn
Im konkreten Fall war ein Motorradlenker 2022 mit Vollgas auf der Autobahn unterwegs. Er hatte 146 km/h auf dem Tacho, obwohl nur 80 km/h erlaubt waren. Im April 2023 wurde er dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt.
Als die neue Regelung im Oktober 2023 in Kraft trat, entschied das Genfer Kantonsgericht allerdings, stattdessen eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu verhängen. Das Gericht berücksichtigte dabei einige mildernde Umstände. Unter anderem, dass beim Vorfall keine anderen Verkehrsteilnehmer in der Nähe waren, gute Fahrbedingungen herrschten und der Raser anschliessend sein Motorrad verkaufte und den Führerausweis freiwillig abgab, den er erst zwei Jahre vor dem Vorfall erlangt hatte.
Geldstrafe auch für Junglenker
Die Staatsanwaltschaft zog dieses Urteil vor das Bundesgericht. Sie argumentierte, die Regelung sei nur bei Fahrern anwendbar, die in den letzten zehn Jahren keine schweren Verkehrsdelikte begangen haben. Bei einem Lenker, der erst seit zwei Jahren den Führerausweis besitzt, könne dies gar nicht der Fall sein.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde nun aber ab. Damit ist klar, dass Geldstrafen künftig auch Neulenkenden erteilt werden können, wenn sie ein Raserdelikt begehen.
Parlament krebste zurück
Ursprünglich wollte das Parlament noch viel weitergehen und den sogenannten Raser-Artikel massiv aufweichen. 2022 stimmten National- und Ständerat dafür, die Mindeststrafe aus dem Gesetz zu streichen und den obligatorischen Führerscheinentzug auf zwölf Monate zu senken.
Der Widerstand war heftig. Die Gegenseite sprach von einem «Sieg der Autolobby» und dass man dem Rasertatbestand damit die Zähne ziehen würde. Der Verein Roadcross, der Strassenverkehrsopfer vertritt, kündigte das Referendum an. Das Parlament machte daraufhin eine ungewöhnliche Kehrtwende und nahm die Änderungen zurück.