Die offizielle Schweiz regiert auf die Drohgebärden der russischen Vertretung in der Schweiz. Wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Donnerstag dem Blick bestätigt, wurde der Botschafter der russischen Botschaft in der Schweiz einbestellt, nachdem dieser einem Journalisten der «NZZ» im Zusammenhang mit dessen Berichterstattung über die russische Aggression gegen die Ukraine mit rechtlichen Massnahmen in Russland gedroht hatte. Titel des Textes: «Partisanen, Himars und eine drohende ukrainische Offensive: Die Nerven in der ‹Terrorhauptstadt Neurusslands› liegen blank».
«Bei dieser Gelegenheit wurde dem russischen Botschafter mitgeteilt, dass die Äusserungen inakzeptabel sind und diese Art der Einschüchterung von Medienschaffenden nicht toleriert werde», teilt ein Sprecher des EDA mit.
Das EDA habe Sergej Garmonin daran erinnert, dass die Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit sowie die Medienfreiheit durch die Bundesverfassung garantiert werde. Medienschaffende müssten ihre für eine funktionierende Demokratie essenzielle Arbeit ohne Einschüchterung und Angst ausüben können.
Russen reagieren
Die russische Botschaft in Bern hat am Donnerstag reagiert. «Wir haben die zahlreichen Reaktionen in den Schweizer Medien und sozialen Netzwerken auf die Stellungnahme der Botschaft vom 13. April aufmerksam verfolgt», schreibt die Botschaft in einer Medienmitteilung.
Darin steht: «Wir möchten betonen, dass die Stellungnahme der Botschaft keine persönlichen Drohungen gegen den Journalisten enthielt.» Der NZZ-Journalist solle sich an den Rechtsnormen der Schweiz orientieren, hiess es. Auf diese habe sich die Botschaft in der Botschaft vom 13. April auch bezogen. Die Botschaft habe betonen wollen, dass die Gesetzgebung in der Schweiz und Russland in Bezug auf Personen, die den Terrorismus unterstützen, nahezu identisch sei.
Schweizer Gesetze sind zu beachten
Ausländische Diplomaten und Diplomatinnen sind gemäss Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen verpflichtet, die Gesetze und Vorschriften des Empfangsstaates zu beachten, einschliesslich der Verfassung, und damit auch der Grundrechte.
Die Mediengewerkschaft «impressum» verurteilte in einer Mitteilung die Anschuldigungen der russischen Botschaft an die Adresse des «NZZ»-Journalisten.
Journalist bereiste Ukraine
Die russische Botschaft in Bern zeigt sich vor wenigen Tagen sehr erbost über einen Bericht des Journalisten aus dem russisch besetzten Teil der Region Saporischschja. Darauf hatte die Vertretung mit einer scharfen Medienmitteilung reagiert und ihn «auf die strafrechtlichen Bestimmungen» hingewiesen, «die auf seine Äusserungen in Russland angewendet werden könnten». Die Rede ist dabei von einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von fünf bis sieben Jahren, die den Journalisten bei einer Einreise in Russland erwarten könnte.
Der Fall hatte international Wellen geworfen. So berichteten mehrere Medien über die Drohgebärden und auch die Organisation «Reporter ohne Grenzen» bezeichnete die Mitteilung als «ebenso schockierend wie absurd». Sie zeuge von einer völligen Missachtung der Pressefreiheit.