Nach Abgang der Fedpol-Chefin will Nationalratskommission das Gesetz verschärfen
Ist bald Schluss mit Abgangsentschädigungen für Bundeskader?

Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung und bundesnahen Betriebe sollen bald der Vergangenheit angehören. Der Ständerat und die zuständige Nationalratskommission haben einem Verbot im Grundsatz zugestimmt.
Publiziert: 15.11.2024 um 16:48 Uhr
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Aktualisiert: 15.11.2024 um 18:02 Uhr
Die abgetretene Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle erhielt eine Abgangsentschädigung von knapp 340'000 Franken.
Foto: Keystone
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Nach der kleinen Kammer im Juni gab nun die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit 20 zu 2 Stimmen einer parlamentarischen Initiative des früheren Schaffhauser Ständerats Thomas Minder (parteilos) Folge, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Schwesterkommission des Ständerats (SPK-S) muss nun eine entsprechende Anpassung des Bundespersonalgesetzes an die Hand nehmen.

Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung und bundesnahen Unternehmen geben immer wieder zu Diskussionen Anlass. Die Kommissionen nehmen nach eigenen Angaben «dieses Missbehagen in der Bevölkerung angesichts verschiedener Fälle in jüngerer Zeit auf».

Abgetretene Fedpol-Direktorin erhielt Abfindung

Ein solcher Fall war die publik gewordene Abgangsentschädigung der scheidenden Direktorin des Bundesamtes für Polizei (Fedpol), Nicoletta della Valle. Wie Blick berichtete, soll diese Entschädigung im Rahmen eines ordentlich gekündigten Arbeitsverhältnisses ausgerichtet worden sein.

Gemäss Bundespersonalverordnung können Abgangsentschädigungen heute beispielsweise für Amtsdirektorinnen ausgerichtet werden – dies «im Zusammenhang mit einer vereinfachten Kündigung infolge Wegfalls der gedeihlichen Zusammenarbeit oder Wegfalls des Willens des Departementsvorstehers zur Zusammenarbeit». Bei einem freiwilligen Rücktritt gebe es keine Abgangsentschädigung.

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