Die Chefin des Bundesamts für Polizei, Nicoletta della Valle (62), hatte im April ihren Rücktritt per Ende Januar 2025 angekündigt. Bundesrat Beat Jans (59) versüsst den Abgang mit knapp 340’000 Franken, wie Blick letzte Woche publik machte.
Der Genfer SVP-Nationalrat Roger Golay (64) hält diese Summe für unverantwortlich. «Wir müssen überall sparen. Aber Bundesrat Beat Jans behält Frau della Valle acht Monate im Amt und bezahlt ihr dann noch ein Jahressalär. Wie kann das sein?»
Golay nutzt die Fragestunde im Nationalrat, um Details des Hinterzimmerdeals zu erfahren. «Die Rechtfertigung der gewährten Abgangsentschädigung ist unklar. Wer genau steckt hinter der Auflösung des Arbeitsverhältnisses? Das EJPD oder Frau della Valle?», will Golay wissen.
«Der Anstoss erfolgt durch den Arbeitgeber»
Hintergrund seiner Frage ist ein Passus in der Bundespersonalverordnung. Das Eidgenössische Personalamt teilt Blick mit, aus der Verordnung könne geschlossen werden, «dass der Anstoss für die Auflösung durch den Arbeitgeber erfolgt». In anderen Worten: Kündigt jemand aus freien Stücken, gibts keinen goldenen Fallschirm. Bislang hatten Jans und della Valle jedoch von einer einvernehmlichen Trennung gesprochen: «Bundesrat Beat Jans hatte und hat vollstes Vertrauen in Nicoletta della Valle», betont das EJPD.
Roger Golay hat den Eindruck, der Justizminister wolle dem Steuerzahler den Geheimdeal mit der Fedpol-Chefin verheimlichen. «Erst schweigt Beat Jans zur Abgangsentschädigung – dank Blick kennen wir nun die Höhe. Nun verschweigt er, dass er della Valle loswerden wollte oder die Trennung von ihm ausging. Oder er hat gegen die Bundespersonalverordnung verstossen.»
Das EJPD wird nächste Woche auf die Frage antworten. Jans’ Sprecher: «Bundesrat Jans und Fedpol-Chefin della Valle äussern sich nicht zu den Gründen des Rücktritts. Sie haben Stillschweigen vereinbart.»